Lässt sich ein Fahrverbot umgehen? Dies fragen sich viele Mandanten, die z.B. wegen zu schnellem Fahrens oder Rotlichtverstößen ein von der Bußgeldstelle verhängtes Fahrverbot erhalten haben. Gerade dann, wenn von der Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz oder die selbständige Existenzgrundlage abhängt, kann ein Fahrverbot sehr schmerzlich sein.
Am häufigsten wird ein Fahrverbot im Falle einer Verkehrsordnungswidrigkeit verhängt. Es kann aber auch Teil eines Strafverfahrens sein.
Im Rahmen der Ordnungswidrigkeiten ist eine Möglichkeit gegen das Fahrverbot vorzugehen, im Falle eines bereits erlassenen Bußgeldbescheides gegen diesen Einspruch einzulegen. Hierbei ist die Frist von 14 Tagen dringend zu berücksichtigen, da der Bescheid ansonsten rechtskräftig wird.
In besonderen Härtefällen kann man sich gegebenenfalls auch „freikaufen“. Das bedeutet, dass das Fahrverbot unter Umständen in ein höheres Bußgeld umgewandelt wird.
Ob man ein Fahrverbot umgehen, oder sich tatsächlich „freikaufen“ kann, zeigen die Experten der EINFINGER Anwaltskanzlei – Die Mobilrechtler – in diesem Beitrag.