Schon ein unbedachtes Wort kann schwerwiegende Folgen haben – denn auch außerhalb einer Aussage unter Eid wird die Wahrheitspflicht ernst genommen. Vielen Zeugen und Sachverständigen ist jedoch gar nicht bewusst, dass auch eine uneidliche Falschaussage nach § 153 StGB mit hohen Strafen geahndet werden kann. Doch wann gilt eine Aussage als „falsch“? Und wie hart greift das Gesetz in solchen Fällen tatsächlich durch?