Kann ein Unterhaltsverpflichtender den Mindestunterhalt für sein minderjähriges Kind nicht in voller Höhe erbringen, so werden seine Aufwendungen für eine zusätzliche Altersversorgung und einer Zusatzkrankenversicherung nicht einkommensmindernd berücksichtigt (BGH, v. 30.01.2013 Az.: XII ZR 158/10).
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Familienrecht; Kindesunterhalt
2013/05/15

Michael Tuna
4.89
•
82 Bewertungen

Adolphs – van den Brink – Tuna
4.95
•
83 Bewertungen
Artikel des Autors
-
1Kein Anspruch auf Kita-Platz in der Nähe für unter 3-Jährigevor 11 Jahren
-
2Ehegattensplitting gilt auch für die Homo-Ehe. Gleichstellung Homosexueller kommt einen Schritt weitervor 11 Jahren
-
3Verkehrsrecht: Neues Punktesystem für Verkehrssündervor 11 Jahren
-
4Familienrecht: Klage gegen Betreuungsgesetzvor 11 Jahren
-
5Arbeitsrecht: Anspruch auf Arbeitslosengeld für Studienanfängervor 11 Jahren
-
6Familienrecht: Gleichstellung von Homosexuellenvor 11 Jahren