Das Gesetz zum Betreuungsgeld wurde nunmehr vom Bundespräsidenten Joachim Gauck unterzeichnet, obwohl er einige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit äußerte. Daraufhin hat der Hamburger Senat Klage gegen das Gesetz zum Betreuungsgeld eingereicht. Begründet wird dies damit, dass es dem Bund an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz fehle, da eine bundeseinheitliche Regelung nicht erforderlich sei. Weiterhin verstoße dieses Gesetz gegen das Gleichbehandlungsgebot. Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob das höchst umstrittene Gesetz auf juristischem Wege wieder gekippt wird.
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Familienrecht: Klage gegen Betreuungsgesetz
2013/05/14

Michael Tuna
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Adolphs – van den Brink – Tuna
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