Die KSP Rechtsanwälte haben  im Auftrag der dpa Picture Alliance GmbH eine Zahlungsaufforderung versandt, in der 2.000 € als Lizenzschadensersatz, 1.300 € Zinsen sowie Anwaltskosten geltend gemacht werden. Der Vorwurf lautet auf die unberechtigte Veröffentlichung eines Fotos im Internet, an dem die dpa Picture Alliance die Exklusivrechte haben soll.

Rechtliche Einordnung der behaupteten Urheberrechtsverletzung

Grundsätzlich genießen Fotografien urheberrechtlichen Schutz nach § 72 UrhG (Lichtbilder) oder § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG (Lichtbildwerke). Die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Bild sollen laut KSP Rechtsanwälte bei der dpa Picture Alliance GmbH liegen.

Ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Insbesondere, ob der Betroffene das Bild tatsächlich genutzt hat, eine wirksame Lizenz vorlag oder eine andere Berechtigung zur Nutzung bestand und eine Schranke des Urheberrechts, beispielsweise § 51 UrhG eingreift.

Sollte demnach eine unerlaubte Nutzung vorliegen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 UrhG. Dabei setzt die Haftung für Schadensersatz grundsätzlich eine Täterschaft voraus. Der Verantwortliche muss das Bild selbst veröffentlicht haben oder die Veröffentlichung in einer Weise veranlasst haben, die ihn als Täter erscheinen lässt.

Plattformbetreiber sind in der Regel keine Täter, sondern lediglich Provider, sodass eine direkte Haftung für Urheberrechtsverletzungen regelmäßig ausscheidet. Eine mögliche Providerhaftung unterliegt einem anderen rechtlichen Rahmen, insbesondere den Regelungen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) und der Rechtsprechung des EuGH und des BGH.

Auch die vorgenommene  Berechnung des Schadensersatzes anhand der MFM-Tabelle (Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing) ist rechtlich problematisch. Diese Tarife gelten primär für professionelle Berufstotografen und spiegeln nicht zwingend den tatsächlich entstandenen Schaden wider. Die Rechtsprechung erkennt die MFM-Tabelle eher als Anhaltspunkt an und verlangt, dass ihre Anwendbarkeit im Einzelfall überprüft wird.

Insbesondere bei nicht-kommerziellen oder privaten Nutzungen kann eine starre Anwendung der MFM-Tarife zu überhöhten Forderungen führen. Gerichte setzen in solchen Fällen häufig geringere Summen an.

Empfehlung für den Empfänger des Schreibens

Es ist ratsam, zunächst rechtliche Beratung einzuholen. Auch sollten Betroffene  prüfen, ob und wie das Bild genutzt wurde, ob eine Lizenz vorlag oder ob andere Nutzungsrechte bestehen.

Aufgrund der problematischen Schadensberechnung und der möglichen Verteidigungsstrategien sollten Betroffene eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Urheberrecht hinzuziehen.

In vielen Fällen lassen sich überhöhte Forderungen reduzieren oder ganz abwehren.

Fazit

Die Zahlungsaufforderung der KSP Rechtsanwälte sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Insbesondere die Schadensberechnung nach der MFM-Tabelle ist nicht zwingend rechtsverbindlich. Betroffene sollten dringend eine anwaltliche Prüfung der Forderung veranlassen, um die Erfolgsaussichten einer Abwehr oder Reduzierung der geforderten Summe zu klären.