Viele Webseiten in Deutschland und Europa verstoßen gegen die DSGVO, weil ihre Datenschutzerklärungen entweder fehlen oder wichtige Informationen nicht vollständig wiedergeben. 

Besonders häufig fehlt eine gültige Einwilligung für Cookies und Tracking-Tools. Betreiber setzen oft Cookies, ohne die Einwilligung der Nutzer einzuholen oder ein korrektes Cookie-Banner bereitzustellen, was gegen die Vorgaben des TTDSG und der DSGVO verstößt und oft zu Abmahnungen führt.

Ein weiteres Problem ist, dass die Rechtsgrundlagen und der Zweck der Datenverarbeitung oft nicht klar angegeben werden. Die DSGVO verlangt hier detaillierte Informationen, die viele Webseitenbetreiber aber vernachlässigen. 

Ebenso sind die Betroffenenrechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung häufig nicht umfassend erklärt, was das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränkt.

Auch Angaben zur Speicherdauer und zu Kriterien für die Löschung der Daten fehlen häufig, was Nutzer daran hindert, nachzuvollziehen, wann ihre Daten gelöscht werden. 

In vielen Fällen sind zudem die Kontaktinformationen des Verantwortlichen oder des Datenschutzbeauftragten unvollständig oder gar nicht vorhanden, was zu erheblichen Transparenzproblemen führt.

Um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden, sollten Webseitenbetreiber sicherstellen, dass ihre Datenschutzerklärungen alle DSGVO-Anforderungen vollständig erfüllen. Fragen Sie uns und nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne zum Datenschutz und der Datenschutzgrundeverordnung (DSGVO).