Wie schützt man sich als Arbeitnehmer/in im Falle einer Kündigung vor Fehlern? Nach Erhalt einer Kündigung ist man häufig emotional belastet, gekränkt, entwickelt Ängste. Dann passiert es schnell, dass mal Fehler macht. 

Folgende Fehler kommen häufig vor:

  • Sie unterschreiben Dokumente, ohne diese vorher prüfen zu lassen
  • Sie äußern gegenüber dem Arbeitgeber, dass Ihnen die Kündigung gar nicht so unrecht ist
  • Sie sprechen Drohungen gegenüber dem Arbeitgeber aus
  • Sie lassen sich für den Rest der Kündigungsfrist krankschreiben
  • Sie warten zu lange ab, bis Sie sich rechtlichen Rat einholen
  • Sie holen sich keinen rechtlichen Rat ein, weil Sie die Anwaltskosten scheuen
  • usw.

Solche Fehler können in einem späteren Kündigungsschutzverfahren zu Nachteilen führen und Ihre Verhandlungsposition verschlechtern. Deshalb gebe ich folgende Tipps zur Prüfung der Kündigung auf Wirksamkeit 

  • richtiger Adressat der Kündigung 
  • richtiger Unterzeichner der Kündigung
  • korrekte Kündigungsfrist 
  • ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates - falls vorhanden -, 
  • liegt ein besonderer Kündigungsschutz vor (Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Betriebsratsamt, usw.)
  • ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
  • Zugang der Kündigung

Im Falle einer Kündigung sollten Sie sich auch überlegen, was Sie erreichen möchten, z. B. Erhalt des Arbeitsplatzes, Umwandlung einer fristlosen Kündigung in eine fristgerechte Kündigung oder das Erlangen eines ordentlichen Zeugnisses bzw. einer gerechten Abfindung. Zudem empfiehlt es sich, Rat bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin einzuholen und gegebenenfalls den Nutzen einer Rechtsschutzversicherung in Betracht zu ziehen. Sollten Sie finanziell bedürftig sein, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann einem der Druck abgenommen werden.

Möchten Sie sich ausführliche Erläuterungen zu diesem Thema ansehen oder anhören, um solche Fehler zu vermeiden, dann sehen Sie sich mein YouTube-Video hierzu an.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Tipps weiterhelfen konnte.

Viele Grüße

Aytül Otters

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht