Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum beantwortet Ihre Fragen und bietet Ihnen seine Unterstützung an.


Sie haben den Verdacht, dass Sie auf der Website festgeldfinanz.de auf ein verlockendes Festgeldangebot gestoßen sind? Dann sollten Sie wachsam sein: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt ausdrücklich vor FestgeldFinanz und dem Identitätsmissbrauch zum Nachteil von Verbrauchern. In diesem Beitrag erfahren Sie, worum es genau geht, warum diese Masche so tückisch ist und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.


Inhalt

  1. Was steckt hinter FestgeldFinanz?
  2. Warum ist der Betrug so tückisch?
  3. Rechtliche Folgen für Verbraucher
  4. Ihre nächsten Schritte
  5. Prävention: So schützen Sie sich künftig
  6. Fazit
  7. Kontakt: Kostenlose Ersteinschätzung
  8. Über unsere Kanzlei



Was steckt hinter FestgeldFinanz?

Die BaFin hat am 17. April 2025 eine offizielle Warnmeldung veröffentlicht: Unbekannte Betreiber bieten auf festgeldfinanz.de Finanz‑ und Wertpapierdienstleistungen ohne jede Erlaubnis an. Sie nutzen dabei zu Unrecht das Impressum der Quirin Privatbank AG sowie ihrer Tochtergesellschaft quirion AG mit Sitz in Berlin ﹘ und geben vor, hinter dem Angebot zu stehen, obwohl beide Unternehmen nicht mit FestgeldFinanz in Verbindung stehen. Diese Vorgehensweise stellt einen klassischen Identitätsmissbrauch dar, mit dem Täter das Vertrauen potenzieller Anleger erschleichen.



Warum ist der Betrug so tückisch?

  1. Vertrauensvorschuss durch bekannte Namen
    Indem die Betrüger das renommierte Institut Quirin Privatbank AG als Betreiber deklarieren, erzeugen sie einen positiven Eindruck von Seriosität und Solidität. Sie nutzen das Vertrauen, das Verbraucher in etablierte Banken setzen, um ohne Verdacht zu erregen Gelder einzusammeln BaFin.

  2. Fehlende Erlaubnis nach Kreditwesengesetz
    Nach § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) dürfen Finanz‑ und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland nur mit Zustimmung der BaFin erbracht werden. Ohne diese Genehmigung handeln die Betreiber illegal. Sie verstoßen so gleich doppelt: gegen das KWG und gegen das Gesetz zum Schutz vor Identitätsdiebstahl BaFin.

  3. Unsichtbare Alarmzeichen
    Die Website ist derzeit nicht mehr erreichbar – ein typisches Anzeichen für das Zuschlagen der Aufsichtsbehörde oder ein plötzliches Verschwinden der Täter. Oft fallen solche Portale durch plötzliches Schließen oder Domainwechsel erst auf, wenn das Geld bereits weg ist.



Rechtliche Folgen für Verbraucher

Rückforderung Ihrer Geldanlage

Gerne prüfe ich Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche zur Rückforderung Ihrer Geldanlage. So sind regelmäßig Ansprüche gegen die Anlageplattform aus dem Bereicherungsrecht einschlägig.

Schadensersatzansprüche

Sollte Ihnen durch den Betrug ein Schaden entstanden sein, steht Ihnen unter Umständen ein Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB (unerlaubte Handlung) oder § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) gegen den Täter zu.

Strafrechtliche Aspekte

Sie können neben einer Anzeige bei der Polizei auch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen, damit Ermittlungen gegen die Verantwortlichen aufgenommen werden. Inhaltlich geht es um zahlreiche Delikte des Vermögensstrafrechts.



Ihre nächsten Schritte

  1. Dokumentation
    Bewahren Sie alle E‑Mails, Screenshots und Zahlungsbelege auf. Jede Information kann helfen, den Verlauf nachzuvollziehen und Ihre Ansprüche zu untermauern.

  2. Anzeige erstatten
    Reichen Sie Strafanzeige bei Ihrer zuständigen Staatsanwaltschaft oder Polizei ein. Verweisen Sie auf Identitätsmissbrauch und unerlaubtes Finanzdienstleistungsgeschäft.

  3. BaFin informieren
    Sollte festgeldfinanz.de wieder online gehen oder Sie werden von weiteren auffälligen Portalen kontaktiert, melden Sie dies umgehend der BaFin über das Kontaktformular unter „Finanzbetrug erkennen“.

  4. Anwaltliche Beratung
    Sichern Sie Ihre Rechte durch eine frühzeitige anwaltliche Einschaltung. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Bank‑ und Kapitalmarktrecht kann Ihre Ansprüche prüfen, Fristen im Blick behalten und eine zivilrechtliche Klage oder zivilrechtliche Mahnverfahren einleiten.



Prävention: So schützen Sie sich künftig

  • Impressum prüfen: Verlassen Sie sich nicht blind auf das Impressum. Recherchieren Sie immer direkt auf der offiziellen Website der genannten Bank.

  • BaFin‑Warnlisten konsultieren: Bevor Sie in ein unbekanntes Online-Angebot investieren, werfen Sie einen Blick in die Rubrik „Warnungen & Aktuelles“ auf bafin.de.

  • Zweifelsfälle melden: Wenn Sie unsicher sind, ob ein Angebot seriös ist, wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder an einen Anwalt.



Fazit

Der Betrug hinter FestgeldFinanz zeigt, wie perfide Cyberkriminelle vorgehen: Sie kapern etablierte Banknamen und bieten vermeintlich sichere Geldanlagen an. Erst wenn Sie Ihr Geld überweisen, merken Sie, dass Sie in eine Falle getappt sind. Schützen Sie sich durch sorgfältige Prüfung, schnelle Dokumentation und frühzeitige rechtliche Beratung.



Kontakt: Kostenlose Ersteinschätzung

Ich, Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, unterstütze Sie mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Allein eine Strafanzeige zu stellen, genügt meist nicht, um Ihr Kapital zurückzuerhalten. In vielen Fällen ist ein gezieltes juristisches Vorgehen nötig, um mögliche Ansprüche gegen die Anbieter oder deren Helfer durchzusetzen.

Ich habe bereits zahlreichen Mandanten geholfen, hohe Geldsummen von dubiosen Plattformen und Finanzdienstleistern zurückzuerlangen

Wir gehen dabei nicht nur gegen die vermeintlichen Anbieter vor, sondern prüfen auch Ansprüche gegen Kontoinhaber und involvierte Banken. Zudem stellen wir gerne eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Kostendeckungen abzuklären.



Über unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit 2002, also seit über 20 Jahren, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen unseriöse Finanzanbieter und Online-Betrüger.

Ihr Kontakt: Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 (0)30 / 88 70 16 17

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder auch von diesem möglicherweise betrügerischen Vorgehen betroffen sind. Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte sinnvoll sind, um Ihr investiertes Kapital zu schützen oder zurückzuerlangen.



Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist die Sichtung aller relevanten Fallunterlagen erforderlich.