Sie stellen fest, dass der Keller Ihres Hauses vermehrt Feuchtigkeit aufweist. Vielleicht hat sich bereits Schimmel gebildet und es ist gesundheitlich bedenklich, sich in den Kellerräumen aufzuhalten.

1. Ursachen klären

Sie sollten in solchen Fällen einmal darüber nachdenken, was Ursache für die Feuchtigkeit ist. Nicht immer sind defekte Installationsleitungen im Haus die Ursache dafür. So kommen zahlreiche umweltbezogene Ursachen in Betracht, bei denen Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher geltend machen können. Diese Ansprüche verjähren irgendwann, sodass Sie sich damit nicht ewig Zeit lassen dürfen.

2. Fehlerhafte Gewässerbewirtschaftung

Liegt Ihr Grundstück in der Nähe eines Gewässers? Dann könnte eine fehlerhafte Gewässerunterhaltung die Ursache sein. Wir stellen überall in Deutschland fest, dass die Gewässerunterhaltspflichtigen, in Nordrhein-Westfalen häufig die entsprechenden Wasserverbände, die Maßnahmen der Gewässerunterhaltung, wie z. B. den Krautschnitt, möglichst weit reduzieren, um Kosten zu sparen. Das führt automatisch zu höheren Wasserständen in den Fließgewässern. Und die erhöhten Wasserstände drücken das Grundwasser im Umland nach oben, sodass es gegebenenfalls in die Keller von Häusern eindringen kann. Soweit es planfestgestellte Gewässerausbauten sind, die in Deutschland sehr häufig vorkommen, hat der Anlieger nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Rechtsanspruch auf Wahrung der planfestgestellten Bemessungswasserstände. Verstößt der Gewässerunterhaltspflichtige dagegen, kann der geschädigte Grundstückseigentümer diesen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.

Vielleicht liegt Ihr Grundstück auch im Einwirkungsbereich des obertägigen oder des untertägigen Bergbaus. Dies ist häufig in Nordrhein-Westfalen, aber ebenso im Saarland oder in den Lausitzer und Sächsischen Braunkohleabbaugebieten der Fall. Um den Bergbau zu ermöglichen, ist regelmäßig eine Wasserhaltung geboten. Dabei pumpt das Bergbauunternehmen das Grundwasser großflächig ab, um so die Abbaufelder trockenzulegen und abbauen zu können. Dieses Abpumpen geschieht häufig über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten. Wenn die Bodenschätze dann gewonnen wurden, wird die Grundwasserhaltung eingestellt und es kommt zum Wiederanstieg des Grundwassers. Dieses kann so hoch steigen, dass es schlussendlich in den Keller Ihres Hauses eindringt. Es kommt dann darauf an, wie alt Ihr Gebäude ist und wann es geplant wurde. Der Architekt ist grds. verpflichtet, die höchsten Grundwasserstände der letzten 30 Jahre zu ermitteln und bei seiner Planung zu berücksichtigen. Tut er das nicht, haben Sie Schadensersatzansprüche gegen ihn.

3. Beeinflussung durch den Bergbau

Ist Ihr Gebäude älteren Datums, dann können Schäden aus dem Grundwasserwiederanstieg dem Bergwerksunternehmen gegebenenfalls über die bergschadenrechtliche Haftung angelastet werden. Hierbei vertritt die Bergbaubranche zwar mehrheitlich die Auffassung, dass der Wiederanstieg des Grundwassers auf das ursprüngliche vorbergbauliche Niveau keine solchen Schadensersatzansprüche auslösen könne, weil sich dabei nur die natürlichen Verhältnisse wiederherstellen würden. Dies trifft aber nicht zu, weil die Grundannahme, dass dadurch keine Schäden verursacht werden können, in vielen Fällen schlicht falsch ist. So ist dem Autor dieses Beitrags aus konkreten Fällen bekannt, dass Gebäude, die auf Eichenfällen gegründet wurden, wie es in manchen Gegenden in Deutschland üblich ist, die Absenkung des Grundwassers problemlos vertragen.

Die Eichenpfähle trocknen aus, behalten aber ihre Standfestigkeit. Problematisch ist dann aber der Wiederanstieg des Grundwassers. Bei diesem werden die Eichenpfähle erneut durchfeuchtet, die dann zu faulen beginnen. So verlieren sie ihre Standfestigkeit. Dies führt dann zu Absenkungen des Gebäudes, was sich in oft zentimeterbreiten Rissen in den Wänden bemerkbar macht. Ursache dafür ist das Absenken und das spätere Wiederansteigen des Grundwassers. Dafür aber ist der Bergbaubetrieb verantwortlich, der diese Gewässerunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt hat. Sie können diesen also gegebenenfalls auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Bestimmte Schlichtungseinrichtungen des Bergbaus stehen dabei als Alternative zu teureren Gerichtsverfahren zur Verfügung.

Sollten Sie vor solchen oder ähnlichen Problemen stehen, ist der Autor dieses Beitrags Ihnen gerne bei der rechtlichen Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich. Dazu wird man sich sachverständiger Hilfe Dritter bedienen müssen, um die konkreten Ursachen für die Feuchtigkeit in Ihrem Keller zu ermitteln.