www.strafverteidiger-innsbruck.at
Viele kennen ihn nicht – dabei bietet der Verteidigerkostenbeitrag nach § 393a StPO in Österreich eine wichtige finanzielle Entlastung für Menschen, die zu Unrecht angeklagt wurden. Wer freigesprochen wird oder wessen Verfahren eingestellt wird, kann sich einen Teil der Anwaltskosten vom Staat zurückholen – in der Praxis im vier- bis fünfstelligen Eurobereich.
Wer hat Anspruch?
Ein Anspruch auf den Beitrag besteht, wenn:
- der oder die Angeklagte freigesprochen wird (außer bei reiner Privatanklage),
- das Verfahren unter bestimmten Bedingungen eingestellt wird (§§ 215, 227, 451, 485 StPO),
- das Verfahren nach Wiederaufnahme oder Erneuerung endet (§§ 353, 362, 363a StPO).
Die Rückerstattung umfasst sowohl notwendige Auslagen als auch einen Pauschalbetrag für die Verteidigung.
Wie viel Geld ist möglich?
Die Höhe richtet sich nach Aufwand und Art des Verfahrens:
- bis zu 30.000 € bei Schöffen- oder Geschworenengerichten,
- 13.000 € bei Einzelrichtern am Landesgericht,
- 5.000 € bei Bezirksgerichten.
Warum ein spezialisierter Anwalt hilft
Ein erfahrener Strafverteidiger erhöht nicht nur die Chancen auf einen Freispruch, sondern kennt auch die rechtlichen Wege zur Kostenerstattung. Viele unserer Mandanten haben bereits mehrere tausend Euro zurückerhalten – ein klarer Hinweis auf den Nutzen dieser Regelung.
Fazit
Der Verteidigerkostenbeitrag ist ein wirkungsvolles Mittel zur finanziellen Entlastung Unschuldiger. Wer sich rechtzeitig informiert und auf spezialisierte juristische Hilfe setzt, kann nicht nur sein Verfahren erfolgreich bestehen, sondern auch einen großen Teil der Anwaltskosten vom Staat ersetzt bekommen.
Lesen Sie mehr zum Thema Verteidigerkostenbeitrag unter: https://strafverteidiger-innsbruck.at/verteidigerkostenbeitrag-im-osterreichischen-strafrecht-ein-weg-zu-finanzieller-entlastung-und-verteidigung/
Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Mag. Stefan Gamsjäger aus Innsbruck.
www.strafverteidiger-innsbruck.at
[email protected]
+43 512 25 00 90