Vorwort:
Guten Tag! In diesem Artikel möchte ich das Thema der Firmengründung im Ausland für Selbstständige, insbesondere für Digital Nomaden, beleuchten. Dabei konzentriere ich mich auf die Gründung einer Firma im Ausland, während der persönliche Wohnsitz in Deutschland bleibt. Viele Selbstständige in Deutschland sind frustriert von den hohen Steuerlasten und dem bürokratischen Aufwand, der mit ihrer Tätigkeit verbunden ist. Doch was ist tatsächlich möglich und welche Lösungen funktionieren?
Für Fragen nutzen Sie gerne mein Kontaktformular und schreiben mir kurz um was es geht und über Ihre Situation:
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Ausgangssituation:
Sie sind im Dienstleistungssektor tätig und nicht an einen bestimmten Standort gebunden, möchten jedoch in Deutschland wohnen bleiben. Welche Optionen haben Sie?
Die Vorteile einer Firmengründung im Ausland:
Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, ihre Unternehmen in Ländern mit niedrigeren Steuersätzen zu gründen, während sie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland beibehalten.
Zypern und Bulgarien sind zwei beliebte Ziele für solche Unternehmungen. Zypern hat einen Körperschaftsteuersatz von etwa 12,5%, was es zu einem der attraktivsten Standorte innerhalb der EU macht. Bulgarien bietet sogar einen noch niedrigeren Steuersatz von 10%, was es besonders interessant für Unternehmer macht.
Diese niedrigen Steuersätze können erhebliche Einsparungen bei den Unternehmenssteuern bedeuten, insbesondere im Vergleich zu den höheren Sätzen in Deutschland.
Kosten der Unternehmensgründung:
Die Gründung eines Unternehmens in Zypern kann mit einmaligen Kosten von etwa 3.500 Euro verbunden sein, während die jährlichen laufenden Kosten bei rund 2.500 Euro liegen. Diese Ausgaben umfassen Buchhaltungsgebühren, Steuerberatung und andere administrative Aufwendungen.
In Bulgarien könnten die Kosten sogar noch niedriger ausfallen.
Herausforderungen mit dem deutschen Finanzamt:
Trotz der Vorteile gibt es einige Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich des deutschen Finanzamts:
Ort der Leistungserbringung:
Ein zentrales Problem ist der „Ort der Leistungserbringung“. Wenn Sie Dienstleistungen erbringen und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, könnte das Finanzamt annehmen, dass diese Leistungen auch dort erbracht werden. Um dies zu vermeiden, müssen Sie nachweisen, dass Ihre Geschäftstätigkeit tatsächlich im Ausland stattfindet.
Eine Möglichkeit besteht darin, einen lokalen Angestellten in Zypern oder Bulgarien einzustellen sowie ein Büro (z.B. Co-Working Space) zu mieten – solche Pakete sind bereits ab 60 Euro monatlich erhältlich. Ein Mitarbeiter kann ebenfalls für wenige hundert Euro pro Monat eingestellt werden.
Reicht das dann schon aus? Leider nicht...
Hinzurechnungsbesteuerung:
Die Hinzurechnungsbesteuerung (§ 15a EStG) besagt, dass Einkünfte aus ausländischen Gesellschaften unter bestimmten Bedingungen wieder dem deutschen Steuerrecht unterworfen werden können. Dies geschieht häufig dann, wenn Sie als Gesellschafter eine wesentliche Einflussnahme auf das Unternehmen haben und nicht ausreichend aktiv im Ausland tätig sind.
Wenn Sie also Gewinne im Unternehmen belassen wollen, wird dies als Grundlage für die Einkommensteuer herangezogen – was bedeutet, dass Sie letztendlich keine steuerlichen Vorteile erzielen.
Kriterien für die Hinzurechnungsbesteuerung:
Die Hinzurechnungsbesteuerung greift typischerweise unter folgenden Bedingungen:
Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft: Der Steuerpflichtige muss eine wesentliche Beteiligung (mindestens 25%) an einer ausländischen Kapitalgesellschaft haben.Passive Einkünfte: Die Gesellschaft muss überwiegend passive Einkünfte erzielen (z.B. Zinsen, Lizenzgebühren).Niedrigsteuerland: Die Gesellschaft muss in einem Land ansässig sein, dessen Körperschaftsteuer unter 25% liegt.
Mögliche Lösungen:
Um diese Herausforderungen zu meistern, gibt es verschiedene Strategien:
Einstellung eines lokalen Direktors: Eine gängige Lösung ist die Anstellung eines lokalen Geschäftsführers oder Direktors vor Ort. Dies kann helfen, den Anforderungen des Finanzamts gerecht zu werden und nachzuweisen, dass Ihr Unternehmen tatsächlich aktiv ist.
Verkaufte Lösungen:
Es gibt Anbieter von „Local Director“-Lösungen; hierbei wird Ihnen ein Geschäftsführer zur Verfügung gestellt. Seien Sie jedoch vorsichtig – solche Lösungen können problematisch sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden oder wenn der lokale Direktor nicht aktiv am Geschäft beteiligt ist.
Wichtig ist zudem sicherzustellen, dass der Ort der Geschäftsleitung nicht am Wohnsitz in Deutschland liegt. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Der Mittelpunkt der Geschäftsführung sollte dort sein, wo entscheidende Handlungen zur Geschäftsführung tatsächlich umgesetzt werden.
Fazit:
Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Firma ins Ausland zu verlagern und dabei Ihren Wohnsitz in Deutschland beizubehalten, sollten Sie sich gründlich über alle Aspekte informieren und gegebenenfalls Expertenrat einholen!
Es gibt viele Möglichkeiten und Strategien – aber auch zahlreiche Fallstricke. Im Zweifel müssen Sie eben doch umziehen, damit Sie am Ende nicht noch mehr Stress und Ärger haben also vorher.
VG Schulze – msadvocate.net
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Disclaimer:
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.