In vielen Unternehmen werden Arbeitnehmer nicht nur in Form von Gehalt und Bonuszahlungen entlohnt, sondern auch durch zusätzliche Leistungen oder Sachbezüge. Diese sogenannten geldwerten Vorteile müssen in der Regel versteuert werden. Doch was genau gehört zu den geldwerten Vorteilen und was ist bei der Besteuerung zu beachten?
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Der geldwerte Vorteil ist ein Begriff aus dem Lohnsteuerrecht und bezeichnet den Vorteil, den ein Arbeitnehmer erhält, wenn ihm Sachwerte oder Dienstleistungen unentgeltlich oder zu einem vergünstigten Preis überlassen werden.
Dabei entspricht der geldwerte Vorteil dem Betrag, den der Arbeitnehmer aufwenden müsste, um die betreffende Leistung oder Ware zum regulären Endpreis am Abgabeort (einschließlich Umsatzsteuer) selbst zu erwerben. In der Regel wird dieser Betrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn berücksichtigt.
Typische Beispiele für geldwerte Vorteile sind:
- Jobticket: günstigeres Ticket für den öffentlichen Nahverkehr
- Jobrad: Nutzung eines Fahrrads über ein Leasing-Modell
- Firmenwagen: Die Nutzung eines Dienstwagens für private Fahrten
- Fremdnutzung von Firmen-Assets: Nutzung von Firmenhandys oder Laptops auch für private Zwecke
- Kostenübernahme für Mitgliedschaften: Fitnessstudio-Abos oder andere Freizeitangebote
- Essenszuschüsse: Gutscheine oder kostenlose Mahlzeiten.
Was ist der Unterschied zwischen geldwertem Vorteil und Sachbezügen?
Sachbezüge sind eine Unterkategorie der geldwerten Vorteile mit spezifischen steuerlichen Vorteilen (Freigrenzen), während alle geldwerten Vorteile grundsätzlich steuerpflichtig sind:
- Unter den Begriff „Sachbezug“ fallen nicht-monetäre Vergütungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Form von Naturalien oder Dienstleistungen gewährt (z.B. Nutzung des Firmenfahrzeugs zu privaten Zwecken). Sie sind bis zu einer Freigrenze von 50 € pro Monat steuerfrei. Wird diese Grenze überschritten, wird der übersteigende Betrag als geldwerter Vorteil versteuert.
- Der geldwerte Vorteil ist jede Art von Vorteil, die einen geldwerten Nutzen darstellt und nicht direkt in Bargeld ausgezahlt wird (z.B. zweckgebundene Geldleistungen wie Tankzuschüsse, die der Arbeitgeber für bestimmte Zwecke gewährt, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate wie u.U. Gutscheine, Arbeitgeberdarlehen, Mitarbeiteraktien, Incentive-Reisen). Geldwerte Vorteile sind grundsätzlich steuerpflichtig, es gibt aber eine ganze Reihe von Ausnahmen – je nach Art, Wert und Zweck des Bezugs.
Wie wird der geldwerte Vorteil versteuert?
Grundsätzlich müssen alle geldwerten Vorteile, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährt, versteuert werden. Die Versteuerung erfolgt in der Regel über die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber einbehält und an das Finanzamt abführt.
Neben einer individuellen Besteuerung ist auch eine pauschale Besteuerung möglich. Zu beachten sind zudem verschiedene Freigrenzen und Freibeträge für die geldwerten Vorteile:
- Pauschale Besteuerung – mit monatlicher Freigrenze von 50 Euro und Rabattfreibetrag von 1.080 Euro pro Jahr bzw. 4 Prozent. Der Rabattfreibetrag betrifft rabattierte Dienstleistungen oder Produkte des Arbeitgebers, z.B. bei Personaleinkäufen.
- Individuelle Besteuerung: Zurechnung der geldwerten Vorteile zum Bruttolohn und Verrechnung nach individuellen Steuersätzen.
Steuerliche Behandlung verschiedener geldwerter Vorteile
Die Versteuerung von geldwerten Vorteilen ist nicht immer einheitlich, da sie je nach Art des Vorteils unterschiedlich behandelt werden. Einige Beispiele:
Geldwerter Vorteil beim Firmenwagen
Bei der Nutzung eines Firmenwagens für private Fahrten wird monatlich 1 Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Zusätzlich werden 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berechnet.
Beim geldwerten Vorteil für Hybrid- und Elektro-Firmenwagen gibt es spezielle Regelungen:
- Für reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 60.000 EUR wird seit 2020 nur ein Viertel des Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Bei teureren Elektroautos und bestimmten Hybridfahrzeugen wird der Listenpreis grundsätzlich halbiert. Diese Regelungen gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmer und Selbstständige.
- Zusätzlich gibt es bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge eine Halbierung der Bemessungsgrundlage, sodass bei der 1-%- Regelung nur 0,5 % des Listenpreises versteuert werden müssen. Bei Hybridfahrzeugen sind gesetzliche Reichweiten oder Emissionsvorgaben zu beachten, die sich je nach Anschaffungsjahr ändern.
Eine Alternative zur 1-Prozent-Regelung für die Besteuerung des geldwerten Vorteils ist die Fahrtenbuchmethode. Hierbei wird der Anteil der privaten Nutzung des Fahrzeugs anhand eines detailliert geführten Fahrtenbuchs ermittelt.
Gutscheine und Sachbezüge für Mitarbeiter
Geschenke, teilweise Gutscheine oder Sachbezüge für Mitarbeiter sind bis zu einem Freibetrag von 50 Euro pro Monat steuerfrei. Werden diese Freibeträge überschritten, sind die gesamten Sachbezüge steuerpflichtig.
Mahlzeiten
Kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber gewährt, stellen ebenfalls einen geldwerten Vorteil dar. Für 2025 betragen die Sachbezugswerte:
- Frühstück: 2,30 Euro
- Mittag- oder Abendessen: je 4,40 Euro
Betriebliche Altersvorsorge
Ein geldwerter Vorteil kann auch in Form einer betrieblichen Altersvorsorge gewährt werden. Arbeitgeber können hier bis zu einem bestimmten Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei Beiträge für ihre Mitarbeiter einzahlen. Diese Leistungen müssen jedoch bei der späteren Auszahlung versteuert werden.
Gesundheitsförderung
Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern steuerfrei bis zu 600 Euro pro Jahr für gesundheitsfördernde Maßnahmen zur Verfügung stellen. Das gilt aber nicht für Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitnesscenter.
Aktien für Mitarbeiter
Verbilligte Unternehmensaktien sind bis zu 2.000 Euro pro Jahr steuerfrei.
Arbeitgeberdarlehen
Für Darlehensbeträge bis 2.600 Euro bleibt der Zinsvorteil steuerfrei.
Bonusmeilen oder Personalrabatte
Für beide gilt ein Freibetrag von 1.080 Euro pro Jahr.
Arbeitskleidung
Arbeitskleidung ist steuerfrei, sofern sie ausschließlich beruflich genutzt wird.
Geldwerter Vorteil und Sozialversicherungsbeiträge
Neben der Lohnsteuer müssen auch Sozialversicherungsbeiträge auf den geldwerten Vorteil gezahlt werden. Wichtig ist hier die Unterscheidung von:
- Vorteilen im eigenbetrieblichen Interesse: Das betrifft Vorteile, bei denen das Interesse des Arbeitgebers im Vordergrund steht, z.B. Fortbildungskosten. Diese sind sozialversicherungsfrei.
- Vorteile als Arbeitsentgelt: Geldwerte Vorteile als zusätzliche Entlohnung unterliegen der Sozialversicherungspflicht.
Geldwerten Vorteil richtig versteuern und Fallstricke vermeiden
Die korrekte Versteuerung des geldwerten Vorteils ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Grundsätzlich müssen alle geldwerten Vorteile versteuert werden, es gibt jedoch zahlreiche Regelungen und Freibeträge, die den steuerlichen Aufwand minimieren können. Arbeitgeber sollten sich daher genau über die steuerlichen Aspekte der angebotenen Leistungen informieren und gegebenenfalls ihren Steuerberater zu Rate ziehen.
Haben Sie Fragen zu den steuerlichen Aspekten des geldwerten Vorteils oder benötigen Sie Unterstützung bei der korrekten Versteuerung? Melden Sie sich gerne.