Wer schon einmal stundenlang auf einen verspäteten Flug gewartet hat, weiß, wie frustrierend das sein kann. Besonders ärgerlich wird es, wenn dadurch wichtige Termine verpasst werden oder Anschlussflüge verloren gehen. Ob Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen - soweit die nachfolgenden Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Regelmäßig bieten Fluggesellschaften Passagieren Formulare zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche an. Leider werden diese Anträge oft mit dünnen Begründungen abgelehnt.
Ohne rechtliche Überprüfung gehen diese Entschädigungsansprüche damit ins Leere. Im nachfolgenden Artikel sollen die Voraussetzungen der Entschädigung dargelegt werden, um Ansprüche (ggf. gerichtlich) erfolgreich durchsetzen zu können.
Wann hat man einen Entschädigungsanspruch?
1. Der Flug ist in einem EU-Land gestartet und/ oder der Flug ist in einem EU-Land gelandet und wurde von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt.
2. Mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort
Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Landung, sondern wann sich die Türen des Flugzeugs am Zielort öffnen.
3. Keine außergewöhnlichen Umstände
Dazu zählen:
- extreme Wetterbedingungen,
- politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken,
- Streiks, soweit diese nicht innerhalb der Airline stattfinden.
Dagegen besteht ein Anspruch, wenn die Verspätung durch Probleme verursacht wurde, die im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen, etwa:
- technische Defekte am Flugzeug,
- fehlendes Personal (z. B. keine Crew verfügbar),
- mangelhafte Flugplanung oder logistische Fehler.
Höhe der Entschädigung
Die Entschädigung ist pauschal festgelegt und richtet sich nach der Flugentfernung:
- Bis 1.500 km: 250 Euro
- 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro
- Über 3.500 km: 600 Euro
Bei Langstreckenflügen kann sich die Entschädigung halbieren, wenn die Ankunft weniger als vier Stunden verspätet erfolgt. Diese Regelung gilt vor allem für Flüge außerhalb Europas.
So setzen Sie Ihren Anspruch durch
1. Beweise sichern
- Bordkarte und Buchungsbestätigung
- Nachweise über die tatsächliche Ankunftszeit (z. B. Foto der Anzeigetafel)
- eigene Notizen zu Gesprächen mit dem Airline-Personal (Namen, Uhrzeit, Inhalte)
2. Anspruch bei der Fluggesellschaft anmelden
Die Beschwerde an die Fluggesellschaft sollte enthalten:
- Flugnummer und Reisedatum,
- Beschreibung der Verspätung,
- klare Forderung der Entschädigung (mit Verweis auf die EU-Verordnung),
- eine angemessene Zahlungsfrist (z. B. 14 Tage).
Die meisten Airlines bieten Kontaktformulare auf ihrer Webseite oder E-Mail-Adressen für Kundenanliegen.
3. Wenn die Fluggesellschaft nicht reagiert oder ablehnt
Wird Ihr Antrag ignoriert oder ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Einschaltung einer Schlichtungsstelle, etwa der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SOEP),
- Beauftragung eines Fluggastportals wie Flightright, EUclaim oder AirHelp. Diese übernehmen den Fall gegen eine Erfolgsprovision,
- Rechtliche Schritte, etwa ein gerichtliches Mahnverfahren oder Klage. Insbesondere bei hohen Summen kann dies sinnvoll sein.
Verjährung beachten
In Deutschland verjährt der Anspruch auf Entschädigung nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat. Für einen Flug am 15. Juni 2022 endet die Verjährung also am 31. Dezember 2025.
Bleiben Sie dran – viele Fluggesellschaften zahlen erst auf Druck
Die Fluggastrechteverordnung bietet Ihnen als Reisende*r einen starken rechtlichen Schutz. Wenn Ihr Flug erheblich verspätet war und die Gründe dafür bei der Airline liegen, stehen die Chancen auf eine Entschädigung gut. Wichtig ist, dass Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen und sich nicht durch ablehnende Antworten entmutigen lassen.
Sollten Sie Unterstützung bei der Formulierung eines Beschwerdeschreibens benötigen, nicht sicher sein, ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, oder Unterstützung mit der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche benötigen, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.