📢 Wichtige Info für KMU und Startups 📢
🎉 Es geht wieder los....! 🎉
👉 Die Förderung und Erstattung von Amtsgebühren für Marken-, Design- und Patentanmeldungen ist über den KMU Fonds 2025, einem Fonds der Europäischen Union, auch in diesem Jahr wieder möglich.
⌛ Schnell sein lohnt sich, da die Gelder nach dem Prinzip „First come, first served“ ausgeschüttet werden. Für Marken- und Designanmeldungen werden max. bis zu 700 EUR an Amtsgebühren erstattet. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Markenanmeldung national, auf EU-Ebene oder international erfolgt. Bei Patenten werden sogar bis zum 1.500 EUR oder 2.500 EUR bei europäischen Patentanmeldungen zum EPA an Amtsgebühren erstattet.
Nicht erstattet werden z. B. die Anwaltsgebühren. Dennoch ist das eine gute Gelegenheit, das eigene geistige Eigentum schützen zu lassen!
💰 Gerade für Startups ist der Fonds eine tolle Unterstützung, da bei Unternehmensgründungen die Gelder oft begrenzt sind und kostenintensive Dinge wie der Schutz von Marken oder Designs auf später verschoben werden.
📨 Um die Förderung zu erhalten, muss man zunächst einen Förderantrag stellen bzw. einen Gutschein beantragen.
💡 Wie das geht, wer als KMU gilt und welche Unterlagen man hierfür braucht, erfahren Sie in unserem Whitepaper zum KMU Fonds 2025. Wir kümmern uns gerne um die Formalien der Antragsstellung und Stellung des späteren Erstattungsantrags, sowie um Ihre Marken- oder Designanmeldungen. In dem Whitepaper finden Sie auch eine beispielhafte Kostenaufstellung.
Bei Fragen können Sie sich gerne melden unter [email protected] oder 0681 387 526 70.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche! 🙂
Ihre Daniela Wagner-Schneider