In den letzten Monaten haben sich vermehrt Mandanten an uns gewandt, um Unterstützung bei der Abwehr von Zahlungsansprüchen der MULPOR Company zu erhalten. Diese Ansprüche betreffen in der Regel Forderungen, die im Zusammenhang mit einem angeblichen Vertrag über die Veröffentlichung von Unternehmensdaten im „International Fairs Directory“ stehen.
Die Vorgehensweise der MULPOR:
Die MULPOR bereitet ein unscheinbares Formular vor, dass auf den ersten Blick lediglich der Bestätigung von Unternehmensdaten zu dienen scheint. Ohne dass dies klar ersichtlich ist, führt die Unterzeichnung dieses Dokuments jedoch – nach Ansicht der MULPOR Company – zu einem verbindlichen Vertragsabschluss. Der Vertragspartner sitzt in Costa Rica, und das Vertragsverhältnis unterliegt vermeintlich dem costa-ricanischen Recht. Als Ergebnis erhalten die Betroffenen kurz darauf eine Rechnung in Höhe von 1.210,00 EUR, die sich jedoch über eine Laufzeit von drei Jahren auf deutlich höhere Beträge summiert.
Unsere Einschätzung zur Abwehr der Forderung:
Nach unserer rechtlichen Auffassung bestehen gute Chancen, sich erfolgreich gegen diese Forderungen zur Wehr zu setzen. Dies stützen wir insbesondere auf die folgenden Argumente:
- Unwirksamkeit der Rechtswahl: Die im Vertrag enthaltene Klausel, wonach costa-ricanisches Recht gelten soll, ist nach unserer Einschätzung rechtlich fragwürdig und dürfte in vielen Fällen unwirksam sein.
- Arglistige Täuschung: Der Vertrag ist durch eine arglistige Täuschung seitens der MULPOR zustande gekommen, da die Betroffenen über den tatsächlichen Inhalt des Dokuments im Unklaren gelassen wurden. Ein solcher Vertrag ist nach unserer Auffassung anfechtbar.
- Fehlende Gegenleistung: Zudem fehlt es dem Vertrag an einer echten Gegenleistung seitens der MULPOR, was die Wirksamkeit des Vertrags weiter in Frage stellt.
Wir helfen Ihnen
Sollten auch Sie von einer solchen Forderung betroffen sein, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte Zahlungen abzuwenden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter.