Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Rainer Sturm durch die Rechtsanwaltskanzlei Sievers und Kollegen aus Berlin vor.
Zum Sachverhalt
Bei dem im vorliegenden Fall abmahnenden Rainer Sturm handelt es sich um einen Fotografen. Mit der hier vorliegenden Abmahnung wird nicht eine unberechtigte Nutzung des Bildmaterials, sondern die Tatsache, dass bei der Veröffentlichung des Bildmaterials nicht der Urheber genannt wurde, beanstandet. Gemäß § 13 UrhG hat der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk und kann demnach bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Somit stellt die Nutzung eines Bildes ohne entsprechende Nennung des Urhebers einen abmahnfähigen Urheberrechtsverstoß dar.
Geltend gemachte Forderungen
In der hier vorliegenden Abmahnung werden noch keine konkreten Zahlungsansprüche geltend gemacht. Gefordert wird zunächst lediglich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine Auskunft über Art und Umfang der Nutzung des Bildmaterials. Zu beachten ist hierbei, dass der Auskunftsanspruch zur Bezifferung des Schadensersatzanspruches dient, d. h. nach Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft werden weitere Ansprüche in Form von Schadens- und Aufwendungsersatz geltend gemacht.
Handlungsempfehlung
Haben Sie ein derartiges Abmahnschreiben erhalten, so sollten Sie nicht unbedacht reagieren, insbesondere nicht ohne anwaltliche Prüfung eine Unterlassungserklärung abgeben. Hierbei sollte im Vorfeld genau geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine solche Erklärung abgegeben werden kann, zumal die voreilige Abgabe einer Unterlassungserklärung eine nicht unerhebliche Gefahr zusätzlicher Vertragsstrafen mit sich bringt.
Wenn Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie uns oder lassen Sie uns das Abmahnschreiben gerne vorab zur Prüfung per E-Mail (einschließlich Ihrer vollständigen Kontaktdaten) zukommen. Rechtsanwalt Schmietenknop meldet sich dann schnellstmöglich bei Ihnen und gibt Ihnen eine erste Einschätzung einschließlich der Mitteilung über voraussichtliche Kosten.