Das Problem der Frist

Einen Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen, ist eigentlich keine komplizierte Sache. Für den unbeschränkten Einspruch genügt ein Satz („gegen den Strafbefehl lege ich Einspruch ein“) – wenn Sie die Unterschrift nicht vergessen, dann ist der Einspruch zulässig eingelegt. Vorausgesetzt, Sie legen ihn rechtzeitig ein. Und genau hier kommt es leider immer wieder zu Problemen. Dabei ist die Fristberechnung im Strafbefehlsverfahren gar nicht besonders kompliziert. Wenn man weiß, wie es geht: