Eine einfache Möglichkeit für Gerichte, ein Verfahren zu beenden, ist der sog. Strafbefehl. Ein Strafbefehl ergeht, wenn nach Aktenlage der Fall einfach, die Schuld jedoch nicht so schwerwiegend ist, dass eine höhere Strafe zu erwarten ist und man keine mündliche Hauptverhandlung benötigt. Dieser Strafbefehl wird mit einem "gelben Brief" zugestellt, einer Postzustellungsurkunde.
Hier ist zu beachten, dass mit der Zustellung beim Beschuldigten auch Fristen zu laufen beginnen! Daher auch der "gelbe Brief": Der Zusteller vermerkt das Zustelldatum und teilt dieses dem Gericht mit. Im Falle eines Strafbefehls hat der Beschuldigte zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.
Leider begegnet es mir in der Praxis immer wieder, dass diese Frist verpasst wird. Zur Begründung wird dann vorgetragen, man sei im Urlaub gewesen, oder im Krankenhaus, oder man habe den Brief nicht bekommen, oder man sei es ja gar nicht gewesen.
Das mag ja alles so sein, jedoch sind die Gerichte eiskalt, wenn man die Frist verpasst. Diese Entschuldigungen akzeptieren die Gerichte nicht! Wenn Sie z.B. im Urlaub sind, haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass eine Vertrauensperson Ihren Briefkasten im Auge behält!
Zwar gibt es das Rechtsinstitut der "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand", aber für eine Wiedereinsetzung braucht man einen wirklich sehr guten Grund. Wie gesagt: Urlaub, Grippe, sonstige Verhinderung zählt nicht!
Das heißt: Sollten Sie einen solch "gelben Brief" bekommen, nehmen Sie die darin genannten Fristen unbedingt ernst! Nach Fristablauf ist nur extrem schwer bis gar nichts mehr noch etwas zu retten!
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Beschuldigter im Strafverfahren sind und/oder einen solchen Strafbefehl bekommen haben. Wir besprechen den Fall und entwickeln gemeinsam eine Verteidigung. Oft ist es auch möglich, einen Einspruch auf die Rechtsfolge zu beschränken und die (Geld)Strafe zu senken.