Abgemahnt von Frommer.Legal wegen Musik auf Instagram? Die Forderungen liegen schnell bei über 10.000 Euro, doch nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Handeln Sie schnell! Wir von WBS.LEGAL prüfen Ihre Abmahnung kurzfristig und helfen Ihnen dabei, teure Fehler zu vermeiden.
Immer mehr Unternehmen erhalten derzeit Abmahnungen von Frommer.Legal, weil sie Musik aus der Instagram-Bibliothek in ihren Reels oder Werbeanzeigen verwendet haben. Besonders im Fokus steht aktuell der Song „Elfe“ von "Dario Lessing", der im Auftrag des Komponisten "Kris Steininger" abmahnt. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine Schadensersatzforderung, die hier schnell bei 10.000 Euro liegt – in manchen Fällen sogar deutlich mehr.
Wir von WBS.LEGAL zeigen Ihnen, wie Sie auf solche Abmahnungen reagieren sollten und welche Rechte Sie haben.
Sie haben eine Musikabmahnung erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an [email protected].
Musikabmahnung durch Frommer.Legal
Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media sind nichts Neues. Bereits in den letzten Monaten haben Kanzleien wie IPPC Law, Rose & Partner sowie die SoundGuardian GmbH reihenweise Unternehmen abgemahnt. Jetzt wird auch Frommer.Legal, eine der bekanntesten Abmahnkanzleien Deutschlands, in diesem Bereich aktiv. Die Kanzlei ist unter anderem aus dem Filesharing-Bereich bekannt und vertritt namhafte Rechteinhaber aus der Musik- und Filmbranche.
Die aktuelle Vorgehensweise ist eindeutig: Wer Musik aus der Instagram-Bibliothek gewerblich nutzt – etwa für Unternehmenswerbung – erhält eine Abmahnung mit teils horrenden Forderungen. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Summen im fünfstelligen Bereich verlangt. Je nach Nutzungsdauer, Reichweite und Musikstück können diese Forderungen noch weiter steigen.
Song „Elfe“ von "Dario Lessing" wird abgemahnt
Derzeit liegt uns eine Abmahnung von Frommer.Legal vor, in der die Verwendung des Songs „Elfe“ von Dario Lessing in einem Instagram-Video abgemahnt wird. Das Video wurde über einen Business-Account veröffentlicht und mit eigenen Filmaufnahmen kombiniert. Frommer.Legal sieht darin eine sogenannte Synchronisation – also eine Verbindung von Bild und Ton –, für die es einer ausdrücklichen Lizenz bedarf.
Da das Video zudem öffentlich zugänglich gemacht wurde, wird von einer Urheberrechtsverletzung ausgegangen. Der abgemahnte Unternehmer soll nun eine Unterlassungserklärung abgeben und 10.214,99 Euro zahlen – eine Summe, die viele Betriebe finanziell schnell überfordern dürfte.
Abmahnungen oft angreifbar – wir prüfen Ihre Rechte
Das wichtigste: Ruhe bewahren, die Abmahnung ernst nehmen und die gesetzten Fristen wahren. Agieren Sie aber nicht vorschnell! Wir von WBS.LEGAL raten dringend davon ab, die geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen oder den geforderten Betrag einfach zu überweisen. Denn viele dieser Abmahnungen lassen sich juristisch angreifen. Insbesondere dann, wenn unklar ist, ob die Nutzung wirklich gewerblich oder lizenzpflichtig war. Wir prüfen genau, ob die Voraussetzungen für eine Urheberrechtsverletzung vorliegen – und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie.
Sie haben eine Musikabmahnung erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an [email protected].
Gewerbliche Nutzung von Musik auf Instagram – rechtlich oft unklar
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass sie Musik aus der Instagram-Bibliothek bedenkenlos nutzen dürfen – schließlich stellt Meta diese ja zur Verfügung. Tatsächlich erlaubt Instagram die kommerzielle Nutzung aber nicht. In den Nutzungsbedingungen heißt es deutlich, dass Musik nur für private oder nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden darf. Business-Accounts können oft gar nicht auf die Bibliothek zugreifen – und wenn doch, liegt das Risiko beim Nutzer.
Die einzige rechtssichere Option ist die sogenannte „Facebook Sound Collection“. Diese ist jedoch weniger bekannt, nur über das Desktop-Tool Creator Studio zugänglich und setzt eine genaue Prüfung der Lizenzbedingungen voraus. Viele Unternehmen wissen das nicht und laufen so unbeabsichtigt in die Abmahnfalle.
Auch IPPC Law, SoundGuardian und Rose & Partner verschicken Abmahnungen
Frommer.Legal ist derzeit keineswegs die einzige Kanzlei, die bei Social-Media-Musiknutzung aktiv ist. Auch IPPC Law, die SoundGuardian GmbH und Rose & Partner verfolgen Unternehmen, die angeblich Musik ohne Lizenz genutzt haben. Die Forderungen ähneln sich oft und liegen regelmäßig im Bereich von mehreren tausend bis zehntausend Euro. Wer hier nicht reagiert, riskiert eine Klage.
So helfen wir von WBS.LEGAL bei einer Abmahnung durch Frommer.Legal
Wir von WBS.LEGAL sind seit über 15 Jahren im Bereich des Urheberrechts tätig und haben Tausende Mandanten gegen Frommer.Legal erfolgreich vertreten. Wir prüfen Ihre Abmahnung im Detail, analysieren die Rechtslage und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben. In vielen Fällen ist es ratsam, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und gezielt über die Höhe der Forderung zu verhandeln. Oft lässt sich so eine erhebliche Kostenreduktion erreichen.
Jetzt handeln – wir bieten eine fundierte Ersteinschätzung
Die Fristen in Abmahnungen von Frommer.Legal sind meist sehr knapp bemessen. Daher sollten Sie keine Zeit verlieren. Senden Sie uns Ihre Abmahnung direkt zu – wir geben Ihnen schnell eine erste juristische Einschätzung.
Sie haben eine Musikabmahnung erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Experten von WBS.LEGAL jederzeit unter 0221 / 57 14 32 0221 (Beratung bundesweit) oder per E-Mail an [email protected].