Bei der insolventen Kryptobörse FTX  haben wohl tausende von Anlegern ihre Forderungen noch nicht angemeldet oder vervollständigt und sollten dies umgehend nachholen bis spätestens 01.06.2025, worauf die Kanzleien Dr. Späth & Partner, Berlin (www.dr-spaeth.com) und Bergdolt RAe (www.ra-bergdolt.de), München, die bereits diverse betroffene FTX-Anleger vertreten, hinweisen.

Die Forderungsanmeldung war und ist unbedingt zu empfehlen, da die Insolvenzquote wohl bei über 100 %, wohl bei 119 % der ursprünglichen Forderung, liegen soll.

Diverse Betroffene berichten nun davon, dass Sie ihre Forderungsanmeldung nicht vervollständigen konnten, zum Beispiel wegen Schwierigkeiten, den KYC-Prozess abzuschließen.

Medienberichten (z.B. Cointelegraph vom 06.04.2025) zufolge soll es dabei um fast 400.000 Gläubiger von FTX gehen, die ihre Forderungen noch nicht komplett angemeldet haben, 

Betroffene Anleger seien darauf hingewiesen, dass die Forderungsanmeldung/Vervollständigung der Forderungsanmeldung nach Information der Kanzleien Dr. Späth & Partner und Bergdolt noch einige Wochen lang möglich sein wird, voraussichtlich bis zum 01.06.2025, weil die Frist verlängert wurde vom 03.03.2025 bis zum 01.06.2025.

Betroffenen Kunden dann daher ausdrücklich dazu geraten werden, hier die Forderungsanmeldung/Vervollständigung der Forderungsanmeldung vorzunehmen, ggf. über eine Anwaltskanzlei wie Dr. Späth & Partner oder Bergdolt RAe, die hierfür gerne bereit stehen, weil ansonsten nach Abschluss des Datums 01.06.2025 der entgültige Verlust bzw. Verfall der Forderungen droht, was sehr schade wäre, da wohl zumindestens zum Stichtag November 2022 die vollständigen Auszahlungen erfolgen werden.

Rechtsschutzversicherten Anlegern sei gesagt, dass sie prüfen können, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, Dr. Späth & Partner und Bergdolt RAe ist es in bereits in der Vergangenheit gelungen, diverse Rechtsschutzversicherungen zur Kostenübernahme in dem Fall zu bewegen. 

Betroffene FTX/FTX.EU-Anleger können sich gerne an die Kanzleien Bergdolt RAe und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die bereits seit November  2022 in dem Fall FTX tätig sind und seitdem auch diverse europäische Arrestbefehle für Betroffene erstreiten konnten.

Beide Kanzleien sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten schon viele Erfolge für geschädigte Anleger erstreiten.