Wie in meinem vorangegangenen Rechtstipp zu Führerschein Entzug und „harte Drogen“ (hier zu lesen) ausführlich dargelegt, führt im Regelfall bereits der einmalige Konsum harter Drogen zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen – und mit „einmaligem Konsum“ ist tatsächlich auch nur dieser gemeint: Sie müssen keinesfalls unter Drogeneinfluss Auto gefahren sein, um als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu gelten. Gilt man als ungeeignet, dann wird die Fahrerlaubnis unmittelbar entzogen. Unmittelbar bedeutet, ohne eine vorherige Anordnung der Behörde zu einer MPU, einem ärztlichen Gutachten oder Ähnlichem, um Ihre Fahreignung feststellen zu lassen.


Ist dann die Fahrerlaubnis entzogen worden und der Führerschein bei der Behörde abgegeben worden, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen, um Ihren Führerschein wiederzuerlangen. Und dann kommt die Fahrerlaubnisbehörde und möchte ein MPU-Gutachten von Ihnen, dass Ihnen Ihre (wiedergewonnene) Fahreignung bescheinigt. Die Begutachtungsstellen benötigen dann aber in der Regel über einen Zeitraum von einem Jahr Abstinenzbelege (bis zu 15 Monaten), damit Sie eine Begutachtung überhaupt bestehen können, was bedeutet, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis eine sehr, sehr lange Zeit nicht wieder bekommen können.


Für den Fall, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde aber erst nach über einem Jahr nach dem Vorfall, den Sie im Zusammenhang mit harten Drogen hatten, bei Ihnen meldet (was nicht selten vorkommt), ist eine unmittelbare Fahrerlaubnisentziehung für die Behörde nicht mehr so einfach möglich. Hierzu habe ich in meinen Rechtstipp Führerschein Entzug und „harte Drogen“ (hier zu lesen) berichtet. Die herrschende Rechtsprechung sieht eine Fahrerlaubnisentziehung in einem solchen Fall als unverhältnismäßig an. Auch wenn es in den unteren Instanzen der Verwaltungsgerichte vereinzelt zu entgegengesetzten Entscheidungen kommt und eine Fahrerlaubnisentziehung der Behörden auch nach über einem Jahr nach dem Drogenvorfall als verhältnismäßig angesehen werden kann – je nach Sachverhalt im Einzelfall -, besteht in dieser Konstellation in der Regel eine sehr gute Möglichkeit, seinen Führerschein nicht abgeben zu müssen. Zwar darf die Fahrerlaubnisbehörde dann immer noch eine MPU verlangen, aber Sie muss Ihnen hierfür ausreichend Zeit einräumen – insbesondere für die mindestens 1 Jahr dauernden Abstinenznachweise – und in dieser Zeit bleiben Sie im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis und dürfen weiter Auto fahren.


In gerichtliche Verfahren kann dies auch dadurch erreicht werden, dass sich durch einen Hinweis des Richters zur rechtlichen Lage der Rechtswidrigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis an die Behörde der Prozess erledigt. Dass heißt, dass der Richter der Behörde mitteilt, dass er die Entziehung ebenfalls für rechtwidrig erachtet und beabsichtigt, die Anordnung der Behörde aufzuheben. Dann regt der Richter an, die Behörde möge doch nun den rechtswidrigen Entzug der Fahrerlaubnis selber aufheben und den Führerschein wieder herausgeben – was die Behörde im Regelfall auch macht. In einem solchen Fall muss die Behörde zudem die Kosten für das Gerichtsverfahren übernehmen. Ein Schreiben in einem meiner letzten Verfahren sieht dann so aus: