Neben den reinen Leasingverträgen, welche im Wesentlichen die reine Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeugs gegen monatliche Zahlungen zum Vertragsinhalt haben, werden immer häufiger auch sog. Full Service Leasingverträge angeboten.

Wer einen Fahrzeug Leasingvertrag abschließt, muss in der Regel für die vom Hersteller vorgeschriebene Wartung / Reparaturen / Instandhaltung, Versicherung und so weiter während der Dauer des Leasingvertrages selbst aufkommen. Das gilt ebenso für den Verschleiß bzw. die Verschleißteile wie Bremsen und / oder Reifen.

Mit einem Full Service Leasingvertrag können die mit der Nutzung eines Fahrzeugs verbundene Kosten über die gewünschte Vertragslaufzeit in die Leasingrate miteinbezogen werden.

Je nach Vertrag können dies nicht nur Kosten für die Versicherung / Wartung / Instandhaltung / Verschleißreparaturen und Ersatzteile sein, sondern auch Tankkosten.

Ein Vorteil hierbei ist, dass über die gesamte Vertragslaufzeit konstante Leasingraten ohne Zusatzkosten anfallen. Die Leasingkosten sind daher monatlich planbar und unerwartete Zusatzkosten für den Unterhalt des Leasingfahrzeugs fallen in der Regel nicht mehr an.

Der Umfang der Serviceleistungen und die damit verbundenen Kosten fallen von Vertrag zu Vertrag und abhängig vom Leasinggeber höchst unterschiedlich aus. Anbei eine Auflistung möglicher Leistungen bei einem Full Service Leasingvertrag:

  • Wartungs- und Inspektionsarbeiten
  • Kosten der Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)
  • Versicherungskosten
  • KFZ-Steuer
  • Ersatz für Verschleißteile
  • Lohn- und Materialkosten der Werkstatt
  • Reifenersatz
  • Pannen- oder Ersatzwagenservice
  • Tankservice


Ob sich ein Full Service Leasing lohnt muss immer anhand des konkreten Angebots beurteilt werden. Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten.

Grundsätzlich gilt: 

Sie sollte wissen was Sie für einen Vertrag abgeschlossen haben. D.h. immer sorgfältig die Vertragsbedingungen studieren. Denn nur wenn Sie wissen welche Komponenten Sie abgeschlossen haben, können Sie auch wissen welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können. Im schlimmsten Fall kann es Ihnen passieren, dass Sie bei Leasingrückgabe für Leistungen bezahlen müssen, welche eigentlich im Rahmen des Full Service Leasing miteingeschlossen waren.



Folglich kommen wir nunmehr zu der Frage: Welche Probleme können bei einem Full Service Leasing auftreten?

Full Service Verträge legen in der Regel exakt fest unter welchen Bedingungen Sie die Leistungen in Anspruch nehmen können. Dies ist nicht immer so einfach wie in den Werbeprospekten der Leasinggesellschaften dargestellt.


Hierzu einige gängiges Beispiel aus meiner Praxis:

Ein Leasingnehmer schließt einen Leasingvertrag mit 24 Monaten Laufzeit ab. Vereinbarte Laufleistung sind 30.000 km pro Jahr. Hierbei sind auch die Wartungs- und Inspektionsarbeiten miteingeschlossen. Gem. den Herstellervorgaben muss an dem Fahrzeug spätestens alle 12 Monate oder alle 30.000 km die Inspektion durchgeführt werden, je nachdem was zuerst eintritt.


1. Fall:           

Mandant gibt das Fahrzeug nach Ablauf der 24 Monate bei der Leasinggesellschaft zurück. Den ersten Kundendienst nach 12 Monaten hat der Mandant ordnungsgemäß durchführen lassen. Den zweiten Kundendienst nicht mehr, da der Mandant glaubt, dies werde das Autohaus oder die Leasinggesellschaft veranlassen und die Kosten werden durch den Full Service Leasingvertrag übernommen.  

Dies kann teuer werden. Denn in der Regel ist der Leasingnehmer für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung der Inspektion verantwortlich. Dies hat der Leasingnehmer aber nicht getan. Folge ist, dass die Leasinggesellschaft im Rahmen der Rückgabe die Kosten für die fehlende Wartung berechnet. Eine Kostenübernahme im Rahmen des Full Service Vertrages wird meist mit der Begründung abgelehnt, dass der Vertrag zwischenzeitlich beendet ist.          

2. Fall:           

Den ersten Kundendienst nach 12 Monaten hat der Mandant ordnungsgemäß durchführen lassen. Zwischenzeitlich musste der Leasingnehmer berufsbedingt wesentlich mehr fahren als er ursprünglich dachte. Nach 18 Monaten hat der Leasingnehmer bereits mehr als 60.000 km gefahren und das Fahrzeug weiste bereits energisch auf die Fälligkeit des Kundendienstes hin. Erst bei 70.000 km bringt der Leasingnehmer das Fahrzeug in die Werkstatt zwecks Inspektion.

Die Leasinggesellschaft weigert sich sodann die Kosten für die Inspektion zu übernehmen.

Was wurde dem Mandanten zu Verhängnis?

Der Full Service Leasing Vertrag sah vor, dass der Leasingnehmer die fällige Wartung um nicht mehr als 1.000 km überziehen darf. Der Leasingnehmer hatte aber die Wartung 10.000 km zu spät in Auftrag gegeben. Folge war, dass die Kostenübernahme verweigert wurde. In konkreten Fall kam noch hinzu, dass die im Rahmen der Fahrzeugrücknahme seitens des Gutachters moniert wurde, dass das Fahrzeug nicht mehr „scheckheftgepflegt“ ist. Zusätzlicher Minderwert 450,00 EUR.

3. Fall:

Mein Mandant brachte das Fahrzeug pünktlich in eine markengebundene Werkstatt zur Inspektion. Die Rechnung reichte er bei der Leasinggesellschaft ein. Diese verweigerte die Kostenübernahme.

Was wurde dem Mandanten zu Verhängnis?

Mein Mandant hatte schlicht und einfach die Bedingungen des Servicevertrages nicht gelesen. Die herstellerunabhängige Leasinggesellschaft hatte in dem Servicevertrag geregelt, dass der Leasingnehmer nur bei Durchführung der Wartung bei einer bestimmten Werkstattgruppe die Kosten erstattet bekommt. Mit der von meinem Mandanten gewählten Werkstatt hatte die Leasinggesellschaft keinen Rahmenvertrag und musste somit die Kosten auch nicht übernehmen.

FAZIT:

Full Service Leasingverträge können eine sinnvolle Sache sein. Ein Sorglospaket sind diese aber nicht. Sie sollten immer darauf achten welche Serviceleistungen Sie wirklich brauchen und die Vertragsbedingungen genau im Auge haben.



Mein Ratschlag für Sie:

Ein Leasingvertrag ist ein komplexes rechtliches Konstrukt. Und gerade diese Komplexität führt zu vielen Streitigkeiten. Lassen Sie sich daher von einem Spezialisten vertreten!

Für Details besuchen Sie bitte meine Internetseite: www.Leasingkontrolle.de