Auf der Bundesautobahn 4, bei Kilometer 102,5 in Fahrtrichtung Dresden, wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h überwacht. Verantwortlich für die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen ist die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen. Zum Einsatz kommt dabei ein Einseitensensor vom Typ ESO 8.0 – ein Messsystem, das in der Praxis nicht selten zu fehlerhaften Ergebnissen führt.
An dieser Stelle der BAB 4 wird häufig kontrolliert, was sie zu einem Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung macht. Gleichzeitig ist bekannt, dass die eingesetzte Technik äußerst fehleranfällig ist. Das eröffnet Betroffenen die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid mit sehr guten Erfolgsaussichten vorzugehen.
Ein Einspruch kann sich insbesondere dann lohnen, wenn er von einem erfahrenen Verteidiger im Verkehrsrecht geführt wird. Rechtsanwalt Andreas Junge ist auf diesen Bereich spezialisiert und seit vielen Jahren bundesweit tätig. Zahlreiche Verfahren zeigen: Die Messungen mit dem ESO 8.0-System sind angreifbar – und eine rechtliche Prüfung lohnt sich.
Wie funktioniert das Messsystem ESO 8.0?
Das Messgerät ESO 8.0 arbeitet mit einem sogenannten Einseitensensor, der seitlich neben der Fahrbahn angebracht ist. Es nutzt Infrarot-Lichtschranken, die in einem Sensorbalken integriert sind. Fährt ein Fahrzeug durch den Messbereich, wird es an mehreren Punkten von den Lichtschranken erfasst. Aus den Zeitabständen zwischen den einzelnen Erfassungen berechnet das System die gefahrene Geschwindigkeit.
Das Verfahren ist nicht punktbezogen, sondern basiert auf einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsberechnung. Zusätzlich wird ein Beweisfoto aufgenommen, das das Fahrzeug samt Kennzeichen dokumentiert.
So ausgereift diese Technik auch erscheinen mag – in der praktischen Anwendung ist sie sehr fehleranfällig. Damit eine korrekte Messung erfolgen kann, müssen viele Faktoren exakt stimmen. Bereits kleine Abweichungen oder formale Mängel bei Aufbau, Kalibrierung oder Auswertung können das Ergebnis unbrauchbar machen.
Fehlerquellen des ESO 8.0-Systems
Eine der häufigsten Ursachen für fehlerhafte Messungen ist eine unpräzise Ausrichtung des Sensormoduls. Ist der Sensor nicht korrekt aufgestellt, können bereits minimale Schiefstellungen zu falschen Geschwindigkeitswerten führen. Auch eine nicht ordnungsgemäß dokumentierte oder fehlerhaft durchgeführte Kalibrierung hat zur Folge, dass die Messung angreifbar wird.
Ein weiteres Problem besteht in der Fahrzeugzuordnung. Besonders bei höherem Verkehrsaufkommen kann es passieren, dass das System die Geschwindigkeit einem falschen Fahrzeug zuordnet – etwa wenn sich mehrere Fahrzeuge nebeneinander oder dicht hintereinander bewegen.
Zudem ist das Rechenmodell des ESO 8.0 nicht in allen Fällen nachvollziehbar. Die Art und Weise, wie das System die Geschwindigkeit über mehrere Lichtschranken berechnet, bleibt für Verteidigung und Sachverständige häufig intransparent. Auch äußere Einflüsse wie Regen, Schattenwurf, verschmutzte Sensoren oder Reflektionen können das Messergebnis verfälschen.
Diese Fehler lassen sich in vielen Fällen durch ein technisches Gutachten nachweisen. TÜV-zertifizierte Sachverständige sind in der Lage, die Messung zu analysieren und Unregelmäßigkeiten festzustellen – was die Grundlage für einen erfolgreichen Einspruch bildet.
Warum ein Einspruch besonders aussichtsreich ist
Die genannten Fehlerquellen sind nicht nur theoretischer Natur, sondern treten regelmäßig auf – auch an der Messstelle bei Kilometer 102,5 der BAB 4. Deshalb ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in vielen Fällen nicht nur möglich, sondern auch erfolgversprechend.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren spezialisiert und kennt die Schwachstellen des ESO 8.0-Systems im Detail. Als bundesweit tätiger Anwalt im Verkehrsrecht arbeitet er eng mit anerkannten Gutachtern zusammen, um fehlerhafte Messungen nachzuweisen und seinen Mandanten zu einer Einstellung des Verfahrens oder zur Rücknahme des Bußgeldbescheids zu verhelfen.
Zahlreiche erfolgreiche Verfahren zeigen, dass seine Verteidigungsstrategie gezielt und wirksam ist. Er analysiert nicht nur die Aktenlage, sondern sorgt dafür, dass auch technische Fragen von Sachverständigen geprüft werden.
Keine Kosten bei bestehender Rechtsschutzversicherung
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, entstehen für den Mandanten keine Kosten. Auch eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht. Damit ist der Einspruch vollständig kostenfrei und ohne finanzielles Risiko möglich.
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme
Über das Kontaktformular auf anwalt.de kann schnell und unkompliziert eine Anfrage gestellt werden.
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Telefonisch ist die Kanzlei unter 03039839032 erreichbar.
Für dringende Anliegen, auch außerhalb der Bürozeiten, steht die Nummer 01792346907 zur Verfügung.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein sehr erfahrener und engagierter Verteidiger, der sich mit großer Sorgfalt und Fachwissen für die Rechte seiner Mandanten einsetzt. Wer Zweifel an der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung hat – insbesondere bei einem Verfahren, das auf Messungen mit ESO 8.0 basiert – sollte die Möglichkeit eines Einspruchs unbedingt prüfen lassen.
Die Erfolgsaussichten sind sehr gut – vor allem dann, wenn der Fall professionell begleitet wird.