In der Joachimsthaler Straße 5–6, mitten im Berliner Stadtteil Charlottenburg, befindet sich eine Messstelle zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. In diesem innerstädtischen Bereich gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – eine Tempobeschränkung, die viele Autofahrer überrascht, zumal die Straße stark frequentiert, unübersichtlich und teilweise mehrspurig ist. Die Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt durch ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Zuständig für die Verfolgung und Ahndung etwaiger Verstöße ist die Bußgeldstelle der Polizei Berlin.
Funktionsweise des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed verwendet ein modernes Messverfahren auf Basis von LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Dabei werden kontinuierlich Laserimpulse ausgesendet, die einen Erfassungsbereich von rund 75 Metern abdecken. Fahrzeuge, die diesen Bereich durchfahren, reflektieren die Impulse. Das Gerät empfängt die Signale und berechnet auf Basis der zurückgelegten Strecke innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls die Geschwindigkeit – durch eine Weg-Zeit-Berechnung.
Diese Technologie wirkt auf den ersten Blick präzise, weist jedoch in der praktischen Anwendung erhebliche Fehlerquellen auf – insbesondere im städtischen Bereich mit hohem Verkehrsaufkommen, wie es in der Joachimsthaler Straße regelmäßig der Fall ist.
Typische Fehlerquellen des PoliScan Speed
Ein zentrales Problem ist die Auffächerung der Laserimpulse über die Messstrecke hinweg. Diese Auffächerung ist physikalisch bedingt und führt dazu, dass die zurückgesendeten Signale verzerrt beim Sensor ankommen. Die Folge: Die gemessene Geschwindigkeit kann deutlich von der tatsächlichen abweichen. Untersuchungen zeigen, dass bis zu 50 Prozent der Messungen fehlerhaft oder zumindest zweifelhaft sein können.
In einem städtischen Bereich wie der Joachimsthaler Straße befinden sich sehr häufig mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messfeld. In solchen Fällen wird es für das Gerät nahezu unmöglich, den ermittelten Messwert eindeutig einem bestimmten Fahrzeug zuzuordnen. Die Zuordnung auf dem Messfoto mittels sogenanntem Auswerterahmen ist oft ungenau oder schlicht falsch. Damit ist nicht mehr zweifelsfrei nachweisbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.
Ein weiterer Fehler tritt auf, wenn das Gerät nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet ist – eine Anforderung, die in der Praxis oft nicht konsequent beachtet wird. Bereits kleinste Abweichungen bei der Aufstellung können zu systematisch zu hohen Geschwindigkeitswerten führen.
Auch formale Fehler sind keineswegs selten: Fehlt in der Akte der Nachweis über die Schulung der Messbeamten, darf die Messung nicht verwertet werden. Und ist die Geräteeichung abgelaufen, gilt die gesamte Messreihe als rechtswidrig – unabhängig von der tatsächlichen Fahrweise.
Warum sich ein Einspruch besonders lohnt
Gerade an innerstädtischen Messstellen wie dieser in der Joachimsthaler Straße bestehen überdurchschnittlich gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch. Technische Ungenauigkeiten, fehlerhafte Zuordnungen und formale Mängel bieten eine solide Grundlage, um den Bußgeldbescheid rechtlich wirksam anzugreifen.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr Spezialist für Verkehrsrecht
Wer sich gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich wehren möchte, sollte die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Spezialist im Verkehrsrecht tätig und hat sich auf die Verteidigung gegen fehlerhafte Messungen spezialisiert. Er kennt die Schwächen des PoliScan Speed genau und weiß, wie sie rechtlich angegriffen werden können.
Ein besonderer Vorteil: Rechtsanwalt Junge arbeitet eng mit dem TÜV und zertifizierten Sachverständigen zusammen. Dadurch lassen sich Messfehler durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten professionell und nachvollziehbar nachweisen – ein echter Vorteil gegenüber pauschalen Standardverteidigungen.
Keine Kosten bei bestehender Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen Ihnen keine Kosten für die Verteidigung – selbst dann nicht, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Diese wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Der Einspruch ist für Sie somit völlig risikofrei.
Kontaktaufnahme – einfach und zuverlässig
Sie erreichen Rechtsanwalt Andreas Junge auf mehreren Wegen:
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