Auf der Bundesautobahn A7, bei Kilometer 525,990 in Fahrtrichtung Kassel, befindet sich im Bereich von Niederaula eine viel befahrene Messstelle zur Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. In diesem Streckenabschnitt gilt ein Tempolimit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberwachung wird durch ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed durchgeführt. Zuständig für die Bearbeitung von Verstößen ist die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel.

Die Lage der Messstelle in einem Übergangsbereich zwischen freier Autobahn und verkehrsberuhigten Abschnitten führt häufig dazu, dass Fahrer versehentlich zu schnell unterwegs sind – ein Umstand, der regelmäßig zu Bußgeldverfahren führt. Doch genau an dieser Stelle bietet sich aufgrund der Technik und deren Anfälligkeit eine besonders gute Möglichkeit, gegen den Vorwurf vorzugehen.

Funktionsweise des PoliScan Speed

Das PoliScan Speed-Messsystem verwendet die sogenannte LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging), bei der das Gerät hochfrequente Laserimpulse in den Verkehrsraum sendet. Diese Impulse erfassen einen Bereich von rund 75 Metern auf der Fahrbahn. Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie an den Sensor zurück. Aus der Laufzeit der Signale und deren Veränderung über die Strecke kann die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs mit Hilfe einer klassischen Weg-Zeit-Berechnung ermittelt werden.

Die Messung erfolgt automatisch, das System wertet die Daten aus und erstellt ein Beweisfoto, das durch einen sogenannten Auswerterahmen das angeblich gemessene Fahrzeug markieren soll. Doch in der Praxis ist die Technik alles andere als fehlerfrei.

Fehlerquellen und Schwächen der Messung

Die Länge des erfassten Messbereichs von 75 Metern führt zwangsläufig zu einer nicht beabsichtigten Auffächerung der Laserstrahlen. Diese Streuung bewirkt, dass die zurückgeworfenen Signale verzerrt am Sensor ankommen. In der Folge sind die gemessenen Daten häufig fehlerhaft. Fachleute gehen davon aus, dass bis zur Hälfte aller Messungen betroffen sein können – mit deutlich falschen Geschwindigkeitsangaben als Ergebnis.

Hinzu kommt: Auf einer stark befahrenen Autobahn wie der A7 befinden sich fast immer mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich. In solchen Fällen ist eine zweifelsfreie Zuordnung der Messung zu einem bestimmten Fahrzeug kaum möglich. Es entsteht eine hohe Unsicherheit darüber, ob das gemessene Fahrzeug tatsächlich jenes ist, das auf dem Beweisfoto abgebildet ist.

Ebenfalls problematisch ist der Aufbau des Geräts selbst. Für eine verlässliche Messung muss der Sensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Bereits kleinste Abweichungen bei der Aufstellung – wie sie in der Praxis häufig vorkommen – führen zu fehlerhaften Geschwindigkeitswerten. Fahrer werden dann zu Unrecht beschuldigt.

Auch formale Aspekte haben entscheidende Bedeutung: Fehlt in der Akte der Nachweis über die Schulung der eingesetzten Messbeamten, darf die Messung rechtlich nicht verwertet werden. Und ist die Eichung des Geräts abgelaufen, ist sogar die gesamte Messreihe ungültig – unabhängig vom Ergebnis der Einzelmessung.

Warum sich ein Einspruch besonders lohnt

All diese technischen und formellen Schwächen bieten eine ausgezeichnete Grundlage für einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Insbesondere mit der Unterstützung eines erfahrenen und technisch versierten Verteidigers lassen sich diese Schwachstellen gezielt aufdecken und wirksam in die Verteidigung einbringen.

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Diese Kooperation ist ein besonderes Alleinstellungsmerkmal seiner Kanzlei – und hat in zahlreichen Verfahren bereits zur Aufhebung von Bußgeldbescheiden geführt.

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