Bislang konnten Vermieter die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss auf ihre Mieter umlegen. Dieses sogenannte Nebenkostenprivileg endete bereits 2021, die Übergangsphase für die Umsetzung endet nun am 30.06.2024.

Ab dem 01.07.24 dürfen Vermieter die Gebühren für den Kabel-TV-Anschluss folglich nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter verrechnen. Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2024 darf diese Kosten nur für den Zeitraum 01.01.-30.06.2024 aufweisen. Darauf ist bei der Prüfung der Abrechnung zu achten!

Mieter eines Mehrfamilienhauses mit einem gemeinsamen Kabelanschluss können nun entweder einen eigenen Vertrag mit einem Kabel-TV-Anbieter abschließen oder aber Antenne, Satellit oder Internet-TV wählen.

Vermietern steht ein Sonderkündigungsrecht bis zum 30.06.2024 zu. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit, Ihren aktuellen Vertrag zu kündigen.

Sofern eine Inklusivmiete vorliegt, das bedeutet alle Nebenkosten sind in der Miete enthalten, ändert sich die Miethöhe durch den Wegfall dieses Nebenkostenprivilegs nicht. Anders ist es bei den gängigen Vorauszahlungen: Diese müssen ab dem 01.07.2024 um den für den Kabelanschluss berechneten Betrag gekürzt werden.

Sollten Sie zu speziell dieser Thematik oder zu Betriebskostenabrechnungen im Allgemeinen noch Fragen haben, so kontaktieren Sie uns gerne. 

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RA'in Denise Sonnenschein

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