Eine Geburt kann, so wie sie ein freudiges Ereignis sein sollte, leider auch mit schwerwiegenden Komplikationen einhergehen. Neben möglichen Schädigungen am Kind können auch der Körper und das seelische Befinden der Mutter erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Während wir für Schäden am Kind bereits einen separaten Rechtstipp verfassten, möchten wir uns hier speziell den typischen Fehlern bei dem Geburtsvorgang und den Folgen für die Mütter widmen und Ihnen aufzeigen, welche Ansprüche Sie als betroffene Mutter geltend machen können.
Typische Fehler
Im Rahmen der Geburt können leider verschiedene Behandlungsfehler auftreten, die zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen:
- Unzureichende Untersuchung:
Oft wird versäumt, die Betroffene eingehend zu untersuchen und festzustellen, dass ihr Körperbau für eine natürliche Geburt möglicherweise ungeeignet ist. Dies kann dazu führen, dass Verengungen im Geburtskanal oder ein schiefes Steißbein übersehen werden. Dadurch kann das Kind stecken bleiben. Die dadurch entstandenen Schäden bei der Mutter hätten durch eine ordnungsgemäße präventive Untersuchung vermieden werden können. - Verzögerte oder fehlende Entscheidung zur Sectio:
Die Notwendigkeit eines Kaiserschnitts wird häufig zu spät oder gar nicht erkannt, obwohl ein rechtzeitiger Schnitt schwerwiegende Komplikationen hätte verhindern können. - Nicht entleerte Harnblase:
Das Versäumnis, die Harnblase vor der Geburt zu entleeren, kann durch den erhöhten Druck während der Geburt die Blase dauerhaft schädigen. - Unzureichende Aufklärung:
Eine umfassende Aufklärung über die Risiken einer natürlichen Geburt sowie einer Sectio (Kaiserschnitt) wird nicht immer oder nur unzureichend durchgeführt. Dies kann zu einer fehlenden Entscheidungsgrundlage für Sie als die betroffene Mutter führen. - Fehlbehandlung von Rissen und Verletzungen:
Dass etwaige Scheiden-, Damm- oder Sphinkterverletzungen bei einer Geburt entstehen, ist nicht immer vermeidbar und wird daher nicht per se als Behandlungsfehler gewertet. Jedoch müssen diese Verletzungen ordnungsgemäß versorgt werden. Nicht selten erfolgt eine nicht adäquate Versorgung, was langfristige gesundheitliche Probleme nach sich ziehen kann.
Selbstverständlich handelt es sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung an möglichen Behandlungsfehlern im Rahmen einer Geburt. Sollten Sie einen Fehler vermuten, können Sie uns gerne unverbindlich über das Kontaktformular von Anwalt.de schreiben oder unter 0521529930 anrufen, sodass wir Ihre Vermutung überprüfen können.
Typische Folgen
Die Folgen der genannten Fehler können sowohl physischer als auch psychischer Natur sein.
Physische Probleme
- Inkontinenz:
Durch fehlerhafte Maßnahmen kann die Beckenbodenmuskulatur geschwächt und geschädigt werden. Häufig treten dadurch Harn- oder Stuhlinkontinenz auf, was oftmals mit starkem Schamgefühl und erheblichen Einschränkungen im Alltag einhergeht. - Fremdkörpergefühl in der Scheide:
Viele Frauen berichten über ein anhaltendes Gefühl, als sei ein Fremdkörper vorhanden, was zu dauerhaftem Unwohlsein führt. - Brennende Schmerzen im Genitalbereich:
Auch wird vermehrt über einen brennenden, anhaltenden Schmerz im Genitalbereich berichtet. Dieser kann noch lange nach der Geburt bestehen und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. - Eingeschränkte Hygieneprodukte:
Aufgrund von Beschwerden ist es oftmals nicht mehr möglich, Tampons oder andere Hygieneprodukte ohne Schmerzen zu verwenden.
Psychische Probleme
- Geburtstrauma:
Leider kann der Geburtsvorgang zu einem tiefen seelischen Trauma führen – sei es durch das Miterleben einer Sectio ohne Vollnarkose oder durch die Geburt eines geschädigten Kindes.
- Beeinträchtigung der Sexualität:
Des Weiteren wird häufig davon berichtet, dass das sexuelle Empfinden nachhaltig negativ beeinflusst ist.
Individuelle Prüfung und persönliche Beratung
Die oben genannten Probleme können auf Behandlungsfehler zurückzuführen und daher erstattungsfähig sein. Letztlich ist jedoch jeder Fall einzigartig und bedarf einer individuellen Prüfung. Nur durch eine detaillierte Analyse der medizinischen Unterlagen kann festgestellt werden, ob Fehler in der Behandlung vorlagen und welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Mögliche Ansprüche
Als Kanzlei, die einen Schwerpunkt im Medizinrecht hat, möchten wir Sie gerne über die möglichen Ansprüche informieren.
Schmerzensgeld
Dieses dient als Ausgleich für die erlittenen physischen und psychischen Schäden. Die genaue Höhe des Schmerzensgeldes ist schwer pauschal zu beziffern, da sie von der Schwere und Dauer der Verletzungen abhängt.
Nicht selten werden jedoch für Schäden, welche Mütter im Rahmen einer Geburt erleiden mussten, Beträge im fünfstelligen Bereich erzielt.
Schadensersatz
Hierbei handelt es sich um den Ausgleich materieller Schäden, die durch die fehlerhafte Behandlung entstanden sind. Beispiele hierfür sind:
- Kosten für Vollzeitpflege
- Notwendige Folgebehandlungen
- Aufwendungen für Medikamente
- Ausgaben für Psychotherapie
Verdienstausfall bzw. Erwerbsminderungsschaden
Sollten durch die Behandlungsfehler Arbeitsausfälle oder eine dauerhafte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit eintreten, können auch diese Schäden geltend gemacht werden.
Unser Vorgehen für Sie
Zunächst fordern wir Ihre vollständige Patientenakte an. Häufig erhalten Mütter lediglich einen einfachen Arztbrief. Sie haben jedoch einen Anspruch auf alle Unterlagen, die über Sie im Rahmen der Geburt angefertigt wurden. Sodann prüfen wir Ihre Dokumente auf Behandlungsfehler und fordern die Gegenseite im Falle eines Fehlers zur Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz und etwaiger anderer Ansprüche auf. Sollte die Gegenseite den Fehler eingestehen und die Zahlung vornehmen, ist unsere Arbeit beendet. Andernfalls erheben wir in Abstimmung mit Ihnen Klage bei Gericht.
Kosten
Das Kostenrisiko hängt unmittelbar mit der Höhe der geltend gemachten Ansprüche zusammen. Je höher die Forderungen sind, desto höher sind die Kosten des Anwalts und des Prozesses. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie sich über die Kosten keine Gedanken machen. Gerne setzen wir uns für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und holen eine Deckungszusage ein. Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, werden wir Ihnen direkt zu Beginn eine Einschätzung des voraussichtlichen Kostenrisikos geben. Sodann haben Sie die Wahl, ob Sie uns beauftragen wollen. Somit stellen wir das erste Gespräch oder die über Anwalt.de verfasste Anfrage nicht in Rechnung.
Gerne können Sie uns unverbindlich schreiben oder unter 0521 529930 anrufen und Ihren Fall schildern. Wir vertreten Sie im gesamten Bundesgebiet.