Güterzüge stören das Wohnen oft durch erhebliche Überschreitungen der vom Bundesgerichtshof gezogenen Immissionsgrenzwerte. Den Anwohner steht dagegen ein Klagerecht offen. Die Bahn schöpft dabei den Instanzenweg aus und daraus ergeben sich Kostenrisiken. Gut gerüstet ist dagegen, wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.

Jede Rechtsschutzversicherung deckt die Geltendmachung von Ansprüchen auf Ersatz eines lärmbedingten Gesundheitsschadens (z.B. Bluthochdruck) und auf Schmerzensgeld.

Wer auch den Rechtsschutz für Grundstücks- und Wohneigentum versichert hat, kann weitergehend auch die Unterlassung der wesentlichen Beeinträchtigungen des Wohnens durch Bahnlärm durch aktiven hilfsweise passiven Schallschutz mit einer Deckungszusage einklagen und sogar einen Geldausgleich für die Einschränkungen der Vergangenheit geltend machen.

Dazu im Detail:

1. Grundlagen

Die Rechtsschutzversicherung ist zwar noch ein recht junger Versicherungszweig, doch keineswegs eine Erfindung der Neuzeit. Schon im Mittelalter gab es erste Vorläufer in Form von genossenschaftlichen Rechtsverfolgungen. Die Basis der heutigen Rechtsschutzversicherung bilden die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB), welche als Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft üblicherweise von allen Mitgliedsunternehmen übernommen werden.

2. Leistungsumfang

Die Rechtsschutzversicherung kann mit oder ohne Deckungsbegrenzung abgeschlossen werden. In der Regel wird allerdings eine Deckungssumme von 250.000 Euro pro Versicherungsfall vereinbart. Bei einer mehrmonatigen Lärmmessung kann diese Beschränkung aber zum Hindernis werden, weshalb wir eher zu einer unbegrenzten Deckungssumme raten.

3. Anwaltswahl

Generell kann sich der Versicherungsnehmer seinen Rechtsanwalt selbst aussuchen. Einige Versicherungsunternehmen bieten jedoch spezielle Tarife mit reduziertem Beitrag an, bei denen man nicht die Wahl eines spezialisierten und qualifizierten Anwaltes hat, sondern an die von der Versicherung ausgewählten Rechtsanwälte gebunden ist. Dies ist nicht zu empfehlen, weil diese nicht das erforderliche Expertenwissen besitzen.

4. Deckungsumfang

Von der Rechtsschutzversicherung werden ab Beginn des Eingriffs in die geschützten Rechte eines Versicherten alle gesetzlichen Anwaltsgebühren getragen. Zudem erstreckt sich der Leistungsumfang auf Zeugengelder, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und übernehmungspflichtige Kosten - einschließlich des Anwalts - der gegnerischen Partei.

5. Arten der Rechtsschutzversicherung

Die Versicherungsunternehmen bieten heute hinsichtlich der Rechtsschutzversicherung regelmäßig verschiedene Module an, so dass der Versicherungsnehmer zwischen einem Komplettpaket oder einzelnen Leistungsarten nach dem „Bausteinprinzip" wählen kann. Als solche Bausteine stehen regelmäßig Privat- und Familienrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrs- und Immobilien- bzw. Wohnungsrechtsschutz zur Verfügung.

Die Privatrechtsschutzversicherung greift bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie bei Streitigkeiten aus dem Vertrags-, Sachen-, Steuer-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, der Familienrechtsschutz bei Familien- und Erbangelegenheiten.

Wer einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber befürchtet, sollte über einen Berufsrechtsschutz nachdenken. Denn dieser bietet einerseits Arbeitnehmerrechtsschutz, andererseits aber auch Disziplinar- und Standesrechtsschutz für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Soldaten oder Steuerberater.

Die wichtigste Rechtsschutzversicherungsart dürfte wohl der Verkehrsrechtsschutz sein. Gerade Autofahrer - insbesondere Vielfahrer - sollten über den Abschluss nachdenken, da bei verkehrsrechtlichen Verfahren nach Unfällen oft teure Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich zudem auf Fußgänger und Radfahrer. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt alles rund um Auto, Führerschein und Unfälle ab. Inbegriffen sind nicht nur die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen, sondern auch Rechtsschutz beim Streit mit der Werkstatt sowie der auf den Unfall bezogene Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz.

Beim Wohnungsrechtsschutz unterscheiden viele Versicherungen zwischen Mieter und Vermieter und setzen unterschiedliche Beiträge an. Von dieser Versicherung ist alles erfasst, was unter Streitigkeiten zwischen den Parteien eines Mietvertrages fällt. Hierzu gehören Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Mietminderung oder -rückstände, die Kaution, der Mietvertrag selbst, aber auch die Hausordnung oder Ruhestörungen. Vor allem deckt der das Wohneigentum umfassende Rechtsschutz Ansprüche auf Unterlassung von Störungen des Eigentums etwa durch Lärm, Erschütterungen oder üble Gerüche. Auch aufwendige Immissionsmessungen im Rahmen von gerichtlichen Beweisverfahren sind mitumfasst. Daher empfiehlt sich dieser Baustein für Haus- oder Wohnungseigentümer, die entsprechende Konflikte nicht ausschließen können.

6. Selbstbeteiligung

Da man auch bei der Rechtsschutzversicherung die Wahl zu einer Selbstbeteiligung hat, lässt sich so der regelmäßige Beitrag gering halten. Im Versicherungsfall wird dann nur der Selbstbehalt von meist 150 Euro fällig. Das ist oft sinnvoll.

7. Sperrfrist

Zu beachten ist, dass die meisten Versicherungsbedingungen eine sogenannte Sperrfrist enthalten, welche in der Regel drei Monate beträgt. In dieser Sperrfrist auftretende Versicherungsfälle werden von der Versicherung noch nicht übernommen.

8. Kein rückwirkender Schutz

Zudem gilt, dass die Ursache des Rechtsstreits - etwa die Steigerung von Immissionen über das erträgliche Maß hinaus - erst nach Ablauf der Sperrfrist eingetreten sein darf, um eine Leistungspflicht der Versicherung zu bewirken. So wurde beispielsweise für die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers keine Deckung durch seine Rechtsschutzversicherung übernommen, da die vom Arbeitgeber behaupteten kündigungsrelevanten Verstöße vor Vertragsabschluss der Rechtsschutzversicherung lagen (AG Dillenburg, Urteil v. 20.07.2010, Az.: 5 C 87/10). Es ist daher sinnvoll, dass der Rechtsanwalt den Sachverhalt prüft und im Auftrag des Versicherungsnehmers die Kostendeckungsanfrage bei der Versicherung einbringt.

9. Erfolgsprognose

Doch selbst wenn vorherig genanntes Kriterium erfüllt ist, muss die Versicherung noch lange nicht für die Kosten eines jeden Rechtsstreites einstehen: Hat eine Klage von vornherein nur wenig Aussicht auf Erfolg, so braucht die Versicherung keinen Schutz zu gewähren. Der beauftragte Anwalt wird daher die Erfolgsaussichten prüfen und seine Deckungsanfrage mit seiner Erfolgsbewertung begründen.

Was viele nicht wissen: Eine erteilte Deckungszusage ist nicht unwiderruflich. Werden der Versicherung nach Zusage der Kostendeckung Umstände bekannt, die für eine Leistungsfreiheit sprechen (z. B. dass die Ursachen des Rechtsstreits in der Zeit vor dem Vertragsabschluss liegen), so kann die Versicherung ihre Deckungszusage nachträglich widerrufen (AG München, Urteil v. 02.06.2006, Az.: 213 C 4054/05).

Aber auch gegen eine Ablehnung der Deckungszusage steht dem Versicherungsnehmer innerhalb einer Frist die Möglichkeit der Klage auf Deckungszusage zu.

10. Ehescheidung

Ehescheidungen sind als Risiko oft ausgeschlossen. Aber erste Versicherungen (ARAG) bieten Verheirateten eine „Scheidungs-Versicherung", die alle Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten im Zusammenhang mit einer Scheidung abdeckt.

11. Versicherungsabschluss notwendig oder überflüssig?

Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden, sondern diese Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen. Denn ob sich jemand über die Rundum-Rechtsschutzversicherung oder über einzelne Module absichern sollte, hängt direkt von der individuellen Lebenssituation eines jeden Einzelnen ab. Zunächst sollte man sich genau überlegen, welche Risiken man durch die Versicherung abgedeckt haben möchte. Setzt man Priorität auf nur einen oder zwei Lebensbereiche, so ist das Bausteinprinzip sicher die bessere Lösung. Ist man eher an einem „Rundum-sorglos-Paket" interessiert, kann man sich über Kombiangebote informieren. Doch auch hier sollte man nicht abschließen, ohne vorher einen Blick in die Versicherungsbedingungen geworfen zu haben. Es sollte klar sein, was genau versichert ist und ob der Leistungsumfang wirklich zur eigenen Lebenssituation passt. Ob Baustein oder Kombi - ein Preisvergleich ist in jedem Fall lohnenswert.

Eine Rechtsschutzversicherung kann im Ernstfall eine sinnvolle Investition sein. Denn kleinere Streitigkeiten im privaten oder beruflichen Bereich enden nicht selten in größeren Gerichtsverfahren. Derjenige, der eine solche Versicherung hat, ist im Regelfall in finanzieller Hinsicht sorgenfrei, insbesondere bei hohen Anwalts- und Gerichtskosten oder - wie bei der Abwehr von Lärm, Erschütterungen oder Gerüchen notwendig - teuren Sachverständigengutachten. Eine Rechtsschutzversicherung kann aber auch im Vorfeld zu einem potenziellen Gerichtsverfahren nützlich sein. Denn sie ist z. B. bereits bei Androhung einer Kündigung, nicht erst im Falle einer tatsächlich ausgesprochenen Kündigung, zur Erstattung angefallener Rechtsanwaltsgebühren verpflichtet (BGH, Urteil v. 19.11.2008, Az.: IV ZR 305/07).