Wenn das Gehalt nicht pünktlich gezahlt wird, können Arbeitnehmer Schritte unternehmen, um ihren ausstehenden Lohn einzufordern. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
Schritt 1: Ein Versehen ausschließen
- Prüfen Sie zunächst, ob es sich um ein Versehen handeln könnte, z.B. einen Fehler in der Buchhaltung.
- Sprechen Sie diplomatisch mit Ihrem Arbeitgeber und geben Sie ihm die Möglichkeit, die verspätete Zahlung zu korrigieren.
Schritt 2: Den Arbeitgeber schriftlich abmahnen
- Wenn das Gehalt weiterhin ausbleibt, können Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich abmahnen.
- Die Abmahnung sollte eine Zahlungsfrist von sieben Tagen, den ausstehenden Betrag und den Hinweis auf rechtliche Schritte enthalten.
- Die Abmahnung sollte schriftlich erfolgen.
Schritt 3: Klage beim Arbeitsgericht einreichen
- Reagiert der Arbeitgeber nicht auf die Abmahnung, können Sie den ausstehenden Lohn vor Gericht einklagen.
- Die Klage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht und erfordert bestimmte Unterlagen wie den Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnung.
Benötige ich einen Anwalt?
- In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang, aber es kann sinnvoll sein, einen Anwalt zu konsultieren, insbesondere bei einem Streitwert ab 2.000 Euro brutto.
- Ein Anwalt kann dabei helfen, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und alle Ansprüche effektiv durchzusetzen.
- Rechtschutzversicherungen decken üblicherweise solche Klagen ab – wir holen unentgeltlich für Sie Deckung ein!
Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe – wir unterstützen Sie dabei auch unentgeltlich!