Laut der EU (Europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) müssen ab dem 07. Juni 2026 alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern in ihren Stellenanzeigen das Gehalt oder die Gehaltsspanne angeben. Diese Richtlinie ist zwar noch nicht durch ein nationales Gesetz umgesetzt, doch ist zu erwarten, dass der deutsche Gesetzgeber das bereits seit 2017 bestehende Entgelttransparenzgesetz bis 07.Juni 2026 entsprechend anpasst. Wenn keine feste Gehaltsangabe gemacht wird, besteht alternativ die Möglichkeit der Angabe einer flexiblen Gehaltsspanne. Potentielle Bewerber nach ihrem vorherigen Gehalt zu fragen wird zukünftig nach Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie verboten sein.
Unternehmen, die schon heute entsprechend der Richtlinie agieren haben einen Wettbewerbsvorteil, da sie Transparenz zeigen und potentielle Bewerber wissen, dass in diesen Betrieben auch Gleichberechtigung wichtig ist. Mit der Angabe einer flexiblen Gehaltsspanne zeigen das Unternehmen Flexibilität und Verhandlungsbereitschaft.
Zudem sind Mitarbeiter und Bewerber in Zukunft auch berechtigt per Antrag Auskunft über Gehälter und Vergütungsordnungen im Betrieb zu erhalten.
Es wird auch für den Betrieb gem. Art. 10 der Richtlinie eine aktive Pflicht zur Herstellung von Entgeltgerechtigkeit geben. Bei einem geschlechtsspezifischen Lohngefälle von mindestens 5% muss, falls dafür keine objektiv geschlechtsneutrale Erklärung vorliegt, müssen in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern Wege gefunden werden diese Entgeltunterschiede zu neutralisieren. Für Arbeitgeber ohne Vergütungsordnung aber mit Betriebsrat ist es daher angebracht ein Vergütungssystem entsprechend der Kriterien, die von der Richtlinie vorgegeben werden zu entwickeln bzw. die bisherige Vergütungspraxis daran zu messen und/oder ggfls. anzupassen. Bestimmt bringt die Zukunft mehr diesbezügliche Anfragen von Mitarbeitern oder Mitarbeitervertretungen.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass kein Weg an mehr Entgelttransparenz vorbeiführen wird und es bestimmt sinnvoll ist, sich rechtzeitig mit den diesbezüglichen Fragestellungen auseinanderzusetzen.