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Überblick
Die erpresserische Entführung (§ 102 StGB), oft als Geiselnahme bezeichnet, ist ein schweres Verbrechen in Österreich. Es umfasst das Festhalten einer Person, um Dritte zu Handlungen wie Lösegeldzahlungen zu zwingen. Aufgrund hoher Strafen ist anwaltliche Beratung für Beschuldigte und Opfer essenziell.
Rechtslage
Nach § 102 StGB:
Abs. 1: Festhalten durch Gewalt oder Drohung zur Erpressung: 10–20 Jahre Haft.
Abs. 3: Tod des Opfers: 10–20 Jahre oder lebenslang.
Abs. 4: Unversehrte Freilassung: 6 Monate–5 Jahre.
Tatbestand
Erforderlich sind:
Freiheitsberaubung durch Gewalt, Drohung oder Täuschung.
Erpressungszweck, z. B. Lösegeld.
Keine Einwilligung des Opfers.
Strafen
Szenario | Strafmaß |
---|---|
Standardfall | 10–20 Jahre |
Tod des Opfers | 10–20 Jahre oder lebenslang |
Freilassung | 6 Monate–5 Jahre |
Verteidigung und Opferrechte
Beschuldigte: Nachweis fehlenden Vorsatzes oder Freilassung zur Strafmilderung.
Opfer: Schadenersatz und Prozessbegleitung.
Ein Anwalt ist entscheidend.
Fazit
Geiselnahmen sind selten, aber folgenreich. Expertenhilfe schützt Rechte von Beschuldigten und Opfern. Mit einer frühzeitigen Kontaktaufnahme kann ein Spezialist mit einer individuellen Verteidigungsstrategie Ihnen zur Seite stehen.
Lesen Sie mehr zum Thema Geiselnahme unter: https://strafverteidiger-innsbruck.at/geiselnahme-die-erpresserische-entfuhrung-gemas-102-stgb/
Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Mag. Stefan Gamsjäger aus Innsbruck.
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