1. Emotion statt Handschlag?
Klar helfe ich dir!“ – Ein Satz, der in Familien schnell gesagt ist, wenn Kinder, Geschwister oder Enkel in einer finanziellen Engpasslage stecken. Ein zinsloses Darlehen für den Hauskauf, ein Zuschuss fürs Studium oder ein Kredit für das erste Auto – das alles fühlt sich nach Familiensache an. Doch was, wenn das Geld nicht zurückkommt?
2. Wenn Nähe zur Stolperfalle wird
Geld und Gefühle – das ist eine Mischung mit Konfliktpotenzial. Denn wenn finanzielle Versprechen platzen, leidet nicht nur das Portemonnaie, sondern oft auch die Beziehung. Gerade unter Verwandten fällt es schwer, klare Bedingungen zu formulieren. Die Folge: Streit, Funkstille oder sogar gerichtliche Auseinandersetzungen. Besonders betroffen: Großeltern, Eltern und Geschwister, die helfen wollen – aber nicht auf ihr Recht pochen möchten.
3. Lösung: Der private Darlehensvertrag als Brücke
Die gute Nachricht: Mit einem einfachen schriftlichen Vertrag lassen sich Missverständnisse vermeiden – ohne Misstrauen zu säen. Ein klar formulierter privater Darlehensvertrag schafft Verbindlichkeit und schützt die Beziehung. Er hält fest, wer wem wie viel Geld leiht, wann zurückgezahlt wird, ob Zinsen anfallen – und was passiert, wenn es Schwierigkeiten gibt.
4. Mini-Fallbeispiel: Wenn Hilfe zum Risiko wird
Als Familie Müller ihrem Sohn 25.000 Euro für eine Eigentumswohnung lieh, vertrauten sie auf das gute Verhältnis. Doch nach einem Jobverlust und einer Trennung konnte er nicht wie geplant zurückzahlen. Die Gespräche wurden schwierig. Erst ein schriftlicher Vertrag, den sie nachträglich mit anwaltlicher Hilfe aufsetzten, brachte Klarheit und Entspannung. Mutter Müller sagt heute: „Wir wollten helfen – nicht streiten. Ein Vertrag hätte das früher möglich gemacht.“
5. Hintergrundwissen: Was in einen familiären Kreditvertrag gehört
Laut Rechtsanwalt Christian Kotz gelten bei privaten Darlehen dieselben juristischen Grundsätze wie bei Bankkrediten. Ein wirksamer Vertrag sollte enthalten:
- Vor- und Nachnamen, Adressen beider Parteien
- Darlehensbetrag und Verwendungszweck
- Auszahlungsdatum
- Rückzahlungsmodalitäten (Zeitpunkt, Raten, Laufzeit)
- Angabe, ob Zinsen anfallen – und in welcher Höhe
- Regelung bei Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall
- Ort, Datum und Unterschriften
Auch Steuerberaterin Stephanie Thomas warnt: Werden keine oder sehr geringe Zinsen vereinbart, kann das Finanzamt Schenkungssteuer verlangen – insbesondere bei Geschwistern, Nichten oder Neffen.
6. Häufige Fragen (FAQ)
Müssen private Kredite notariell beglaubigt sein?
Nein, ein einfach schriftlicher Vertrag genügt – Hauptsache, die Inhalte sind eindeutig geregelt.
Was passiert, wenn das Geld nicht zurückgezahlt wird?
Erst sollte schriftlich gemahnt werden. Hilft das nicht, kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden – sofern pfändbares Vermögen vorhanden ist.
Wie kann ich beweisen, dass es kein Geschenk war?
Durch eine Überweisung mit dem Vermerk „Darlehen“ oder durch eine Quittung bei Barzahlung.
Was gilt steuerlich?
Bei zinslosen oder sehr günstigen Krediten kann das Finanzamt eine Schenkung annehmen. Freibeträge gelten je nach Verwandtschaftsgrad (siehe Glossar).
7. Call to Action: Klarheit schützt die Familie
Liebe Großeltern, Eltern und Geschwister, wenn ihr euren Kindern oder Verwandten finanziell helfen wollt – sei es für den Führerschein, die erste Wohnung oder den Neustart nach einer Krise – macht es mit Herz UND Verstand.
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8. Zusammenfassung: Familie bleibt Familie – auch mit Vertrag
Geld leihen in der Familie ist ein Zeichen von Vertrauen – und sollte auch so behandelt werden. Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten, stärkt das Miteinander und kann langfristig Streit vermeiden. Denn je klarer die Regeln, desto besser bleibt die Beziehung.
9. Glossar: Fachbegriffe einfach erklärt
- Darlehensvertrag: Ein schriftlicher Vertrag über ein geliehenes Geld, in dem Betrag, Rückzahlung und Zinsen geregelt sind.
- Tilgung: Die Rückzahlung des geliehenen Geldes – meist in Raten oder als Einmalbetrag.
- Verzinsung: Eine Zahlung zusätzlich zum geliehenen Betrag, quasi als "Leihgebühr".
- Zahlungsverzug: Wenn der Schuldner nicht wie vereinbart zurückzahlt.
- Schenkung: Wenn Geld ohne Gegenleistung gegeben wird. Bei privaten Krediten ohne Zinsen kann das Finanzamt eine Schenkung vermuten.
- Freibetrag: Der Betrag, der steuerfrei verschenkt oder zinsfrei verliehen werden darf – z. B. 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder, 20.000 € für Geschwister oder Freunde.
- Stundung: Die vorübergehende Aussetzung der Rückzahlung, z. B. bei finanziellen Schwierigkeiten.
- Pfändbares Vermögen: Eigentum oder Einkommen, das bei ausbleibender Zahlung rechtlich beschlagnahmt werden kann.
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