Selbst in einer Gesellschaft, die Meinungsfreiheit als eines ihrer höchsten Güter schützt, stehen wir immerwieder vor der Frage, wie weit diese Freiheit gehen darf, bevor sie die Grenze zur Verletzung von Rechten Dritter überschreitet. Eine solche Fragestellung taucht besonders häufig auf, wenn es um die Verwendung des Begriffs "Betrüger" als

Meinungsäußerung geht. Insbesondere in der Zeit der Anonymität des Internets passiert es doch häufiger, dass Betroffene als „Betrüger“ bezeichnet werden. Doch kann diese Äußerung immer unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit getätigt werden? Worauf es hier ankommt und was man sich gefallen lassen muss, erkläre ich jetzt.