Dürfen Behörden das Fahren mit dem Fahrrad oder E-Scooter verbieten? Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt: Nein – zumindest nicht ohne klare gesetzliche Grundlage. 


In einem aktuellen Beschluss entschied das Gericht, dass ein solches Verbot unverhältnismäßig sei und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dafür keine ausreichende Grundlage biete (Beschl. v. 05.12.2024, Az. 16 B 1234/24 und 16 B 5678/24). Was bedeutet das für die Praxis?