Während in Deutschland die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz noch in den Kinderschuhen steckt, ist es in Polen bereits seit einigen Jahren möglich, dass Parteien und ihre Bevollmächtigten ausschließlich online an Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Die wenigsten deutschen Kollegen und die wenigsten deutschen Mandanten wissen, dass die polnischen Gerichte in der Regel nichts dagegen haben, wenn die Parteien und ihre Vertreter online an der Verhandlung teilnehmen. Tatsächlich ist die Teilnahme einer deutschsprachigen Partei an einer Videoverhandlung vor polnischen Gerichten inzwischen zur gängigen Praxis geworden.