Einst kam eine Mandantin zu uns, die wegen eines Tempoverstoßes geblitzt worden war. Ihr wurde vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 27 km/h überschritten zu haben. Dafür fällt eigentlich lediglich ein Bußgeld von 150,00 € an, zusätzlich wird 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen.

Was allerdings viele Autofahrer nicht wissen und auch die Mandantin unangenehm überrascht hat: Handelt es sich wie hier um die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h innerhalb von 12 Monaten, wird ein Fahrverbot von 1 Monat angeordnet. Ein solches wird außerhalb geschlossener Ortschaften eigentlich erst ab 41 km/h zu viel fällig.

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt, da sich im Gespräch mit der Mandantin herausstellte, dass ihre minderjährige Tochter unter einem angeborenen Herzfehler leidet und insbesondere im Notfall schnellstmöglich in ärztliche Obhut gebracht werden muss. Dem hätte jedoch ein Fahrverbot für die Mutter entgegengestanden. Nach Vorlage des entsprechenden ärztlichen Attestes schloss sich die Bußgeldbehörde unserer Auffassung an und hob das Fahrverbot auf - nach der so genannten Härtefallregelung. Damit war das wesentliche Ziel der Verteidigung erreicht.

Der Fall zeigt exmplarisch, dass es sich lohnt, Bußgeldbescheide wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht ungeprüft hinzunehmen. Es geschieht nicht selten, dass für den Betroffenen wenn nicht ein Freispruch, so doch zumindest eine günstigere Entscheidung herausgearbeitet werden kann. Dafür bedarf es allerdings in der Regel anwaltlicher Hilfe, insbesondere da nur ein Rechtsanwalt die erforderliche qualifizierte Akteneinsicht nehmen kann.

Dieser Rechtstipp stellt nur einen Überblick dar und kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Rechtsanwalt Christoph Birk
Häger & Birk Rechtsanwälte in Bremen (Bremen - Nord)