Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den häufigsten Verkehrsdelikten in Deutschland. Neben stationären Blitzern und mobilen Messgeräten gibt es eine weitere Methode zur Geschwindigkeitskontrolle: das Nachfahren durch Polizeifahrzeuge. Doch wie zuverlässig ist diese Methode und was sollten Betroffene wissen?


Wie funktioniert die Messung durch Nachfahren?

Bei dieser Methode fährt ein Polizeifahrzeug hinter dem verdächtigen Fahrzeug her und ermittelt dessen Geschwindigkeit, indem es den Abstand konstant hält und die eigene Geschwindigkeit misst. Meist wird dabei ein geeichter Tacho oder ein spezielles Messgerät verwendet.

Für die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist anerkannt, dass sie als Beweis für den Verstoß auch dann ausreichen kann, wenn der Tachometer des nachfahrenden Fahrzeugs ungeeicht war. Wie der zumindest überwiegende Teil der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung wird die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer allerdings nicht für ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung gehalten, so dass sich das Gericht in jedem Einzelfall mit der Zuverlässigkeit der Messung und der Einhaltung der Voraussetzungen für die Verwertbarkeit auseinandersetzen muss.


Typische Fehlerquellen:

1. Abstandsveränderungen: Wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht konstant gehalten, kann es zu ungenauen Messergebnissen kommen.

2. Nicht geeichte Messgeräte: Ist das Tachometer des Polizeifahrzeugs nicht geeicht, sind die Messergebnisse angreifbar.

3. Kurzstreckenmessung: Besonders bei kurzen Messstrecken (unter 500 m) ist die Genauigkeit eingeschränkt. Es ist zu beachten, dass bei Geschwindigkeiten von 90 km/h und mehr nachgewiesen werden muss, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 10. April 2006 – 1 Ss 77/06 -, juris; OLG Düsseldorf NZV 1993, 242; NZV 1993, 80; NZV 1990, 318; OLG Hamm NJW 1975, 1848). Bei Geschwindigkeiten über 90 km/h soll der Verfolgungsabstand nicht mehr als 100 Meter betragen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; vom 5. April 2019 – 3 Ws (B) 114/19 -, juris; vom 22. August 2017 a.a.O.).

4. Verkehrsbedingungen: Dichtes Verkehrsaufkommen oder schlechte Sichtverhältnisse können die Messung beeinträchtigen. Insbesondere bei Messungen zur Nachtzeit erfordert die Rechtsprechung nähere Angaben zu den Sichtverhältnissen und der Erkennbarkeit des vorausfahrenden Fahrzeuges.


Fazit

Wer wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, der durch Nachfahren festgestellt wurde, belangt wird, sollte die Messung kritisch überprüfen lassen. Oft lassen sich durch eine gezielte anwaltliche Prüfung Mängel aufdecken, die zu einer Reduzierung des Bußgeldes oder sogar Einstellung des Verfahrens führen können.

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