Am 16. Mai 2024 hat der Bundestag eine bedeutende Änderung des § 184b StGB verabschiedet, welche die Mindeststrafe für das Verbreiten von Kinderpornografie von einem Jahr auf sechs Monate und für den reinen Besitz auf drei Monate Freiheitsstrafe senkt. Diese Änderung hat weitreichende Konsequenzen für die Verteidigung in entsprechenden Strafverfahren. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Änderungen erläutert und aufgezeigt, welche neuen Verteidigungsmöglichkeiten sich nun bieten.
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Gesetzesänderung bei Besitz von Kinderpornografie: Strafe wird gesenkt
2024/05/25

Dr. Mathias Schult
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