Zum 31. März 2024 ist in Italien eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten, die Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte auf dem Staatsgebiet verpflichtet, eine Versicherung gegen Naturkatastrophen abzuschließen.

Diese Regelung betrifft insbesondere Risiken wie Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Hochwasser und Flutereignisse, die zunehmend wirtschaftliche Schäden verursachen.

Die Verpflichtung gilt für alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Ausgenommen hiervon sind lediglich landwirtschaftliche Betriebe.

Versichert werden müssen insbesondere:

• Gebäude und Grundstücke einschließlich der darauf befindlichen Anlagen,

• Maschinen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung,

• Industrie- und Gewerbeanlagen.

Zu beachten: Mittelständische Unternehmen haben den Abschluss der vorgeschriebenen Versicherung bis spätestens zum 1. Oktober 2025 sicherzustellen. Für kleine und Kleinstunternehmen wurde die maßgebliche Frist auf den 31. Dezember 2025 verlängert. Großunternehmen sind von dieser Fristverlängerung explizit ausgenommen, d.h. es gilt die Bestimmung mit Wirkung vom 31. März 2025, ihnen wird jedoch eine Karenzfrist von 90 Kalendertagen gewährt. Innerhalb dieses Zeitraums sind keine verwaltungsrechtlichen Sanktionen zu verhängen, und etwaige staatliche Unterstützungsleistungen im Katastrophenfall bleiben unberührt.

Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in Italien wird daher empfohlen, bestehende Versicherungspolicen zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen fristgerecht angepasst werden.

Für Rückfragen oder weiterführende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.