Arglistige Täuschung beim Pferdekauf: OLG Braunschweig stärkt Käuferrechte

Der Erwerb eines Pferdes ist für viele Menschen eine bedeutende Entscheidung, die sowohl emotionale als auch finanzielle Aspekte umfasst. Umso wichtiger ist es, dass Käufer umfassend über die Eigenschaften und das Verhalten des Tieres informiert werden. 

Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig vom 30. Januar 2025 (Az. 8 U 215/22) verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus unzureichender Aufklärung beim Pferdekauf ergeben können.


Sachverhalt: Vom "etwas dominanten" Pferd zur Anfechtung des Kaufvertrags

Im vorliegenden Fall erwarb die Klägerin eine Stute für 5.200 Euro. Im Kaufvertrag wurde das Pferd als "etwas dominant" beschrieben. Nach der Eingewöhnungsphase zeigte das Tier jedoch aggressive Verhaltensweisen: Es ließ sich nicht reiten, legte die Ohren an und lief mit gesenktem Kopf auf Menschen zu. Die Käuferin fühlte sich über die tatsächlichen Eigenschaften des Pferdes getäuscht und erklärte die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung.


Entscheidung des OLG Braunschweig: Täuschung durch Unterlassen

Das OLG Braunschweig entschied zugunsten der Klägerin. Das Gericht stellte fest, dass die Verkäuferin Kenntnis von dem aggressiven Verhalten des Pferdes hatte und ihrer Aufklärungspflicht gegenüber der Käuferin nicht nachgekommen war. Insbesondere hatte die Vorbesitzerin das Pferd als "schwierig im Umgang" beschrieben, was der Verkäuferin bekannt war. Dennoch informierte sie die Käuferin nicht ausreichend über diese Problematik.


Rechtliche Bewertung: Arglistige Täuschung und Aufklärungspflicht

Gemäß § 123 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann eine Willenserklärung angefochten werden, wenn sie durch arglistige Täuschung herbeigeführt wurde. Eine Täuschung kann auch durch Verschweigen von Tatsachen erfolgen, sofern eine Aufklärungspflicht besteht. Im vorliegenden Fall war die Charaktereigenschaft des Pferdes für die Kaufentscheidung der Klägerin von wesentlicher Bedeutung. Die Verkäuferin hätte daher über das bekannte aggressive Verhalten aufklären müssen. Die Beschreibung des Pferdes als "etwas dominant" wurde vom Gericht als verharmlosend und unzureichend bewertet.


Folgen des Urteils für Käufer und Verkäufer

Das OLG Braunschweig entschied, dass die Anfechtung des Kaufvertrags wirksam ist. Die Verkäuferin wurde verpflichtet, den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Pferdes zu erstatten. 

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Aufklärungspflicht beim Pferdekauf und stärkt die Rechte der Käufer.


Unsere Expertise im Pferdekaufrecht

Die MK RECHTSANWALT verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich des Pferderechts und steht sowohl Käufern als auch Verkäufern bei rechtlichen Fragen und Streitigkeiten zur Seite. 

Wir bieten kompetente Beratung und Vertretung, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.


Handlungsempfehlungen für Käufer und Verkäufer

Für Käufer:

  • Dokumentation: Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über die Eigenschaften und das Verhalten des Pferdes. 
  • Kommunikation: Sprechen Sie offen mit dem Verkäufer über das Tier und lassen Sie sich alle relevanten Informationen schriftlich bestätigen. 
  • Untersuchung: Lassen Sie das Pferd vor dem Kauf von einem unabhängigen Tierarzt untersuchen. 

Für Verkäufer:

  • Aufklärung: Informieren Sie den Käufer umfassend über bekannte Eigenschaften und Verhaltensweisen des Pferdes. 
  • Dokumentation: Halten Sie alle Informationen und Vereinbarungen schriftlich fest. 
  • Transparenz: Seien Sie ehrlich und transparent, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. 


Fazit: Bedeutung des Urteils für den Pferdekauf

Das Urteil des OLG Braunschweig verdeutlicht die Bedeutung der Aufklärungspflicht beim Pferdekauf und stärkt die Rechte der Käufer. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein und diese ernst nehmen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.


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