Das Land Nordrhein-Westfalen setzt den Einsatz des Geschwindigkeitsmessgerätes „TrueSpeed, LTI 20-20“ - ab sofort - aus. Ausweislich einer mir vorliegenden Mitteilung des 'Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste' vom 09.07.24 hat der Hersteller gravierende Messfehler eingeräumt. Bei Vergleichsmessungen seien Abweichungen von drei km/h festgestellt worden. Als Folge sei dieses Messgerät bis auf Weiteres nicht mehr bei der Geschwindigkeitsmessung in NRW einzusetzen. Das Modell wird auch in anderen Bundesländern eingesetzt. Wie schon beim 'Leivtec XV 3', das bis zu seiner Verbannung aus dem Olymp der von den Behörden und Gerichten apostrophierten sogenannten 'standardisierten Messverfahren' droht diesem Messgerät nun ein ähnliches Schicksal. Offen dürfte auch bei diesem Messgerät bleiben, wie viele als solche nicht erkannte Fehlmessungen in der Vergangenheit bei den Betroffenen zu rechtskräftigen Urteilen mit hohen Bußgeldern und existenzbedrohenden Fahrverboten führten. 

Laut einer Studie der VUT Sachverständigengesellschaft sind rund 80 Prozent der Bußgeldverfahren - Vorwurf: Geschwindigkeitsübertretung - fehlerhaft (hier abrufbar).  

Die in den 1810 überprüften Verfahren entdeckten teils schweren Fehler reichen von falschem Messgeräteaufbau bis hin zu Fahrzeugverwechslungen.  Selten ist eine Fehlmessung so offensichtlich wie im Falle des Chaos-Blitzers von Berlin (Quelle: You Tube - Bild.de).  Eher alltäglich ist dann schon der Fall, in denen die Bußgeldbehörde sich zunächst geweigert hat, Unterlagen herauszugeben und sich nur auf weiteres Drängen und Beharren der Verteidigung herausgestellt hat, dass das Messgerät 'nicht mehr bestimmungsgemäß' arbeitete (Amtsgericht Ludwigslust (21 OWi 673/23) ).  Zugespitzt hat es der 45. Strafverteidigertag in Hamburg auf den Punkt gebracht: 

"Mis­s­trauen gegen­über der Justiz ist erste Bür­gerpf­licht". 

Ohne ausreichende Kenntnis von den Möglichkeiten eines engagierten Verteidigers gegenüber Behörden und Gerichten und auch infolge einer gewissen Obrigkeitsgläubigkeit nehmen Betroffene häufig Strafen hin, selbst wenn dies den Eintrag eines Punktes in Flensburg oder gar ein Fahrverbot mit sich bringt.