Hecken an Nachbars Grenze oder  darf Ihr Nachbar die grüne Wand einfach wachsen lassen?

 Ein neues Urteil sorgt für Klarheit in der Heckendiskussion. Wie hoch ist zu hoch? Und wann wird eine Pflanze  zum Baum mit strengeren Vorschriften zum Grenzabstand.  Genau das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden – mit  überraschendem Ausgang!

Streit um Bambus-Giganten!

Ein Nachbarschaftsstreit in Hessen brachte den Stein ins Rollen. Ein Mann forderte seine Nachbarin auf, ihre wuchernde Bambushecke zurückzuschneiden. Sie hatte Bambus an die Grundstücksgrenze gepflanzt, eine ordentliche Wurzelsperre gegen die Rhizome eingerichtet aber nicht bedacht, dass Bambus sehr schnell und sehr hoch wachsen kann. Der Bambus schoss in kürzester Zeit auf satte sieben Meter Höhe! Der genervte  Nachbar argumentierte: So ein Riesen-Gewächs ist doch kein Busch mehr, der als Hecke bezeichnet werden kann, sondern ein Baum – und der muss mit größerem Abstand zur Grenze gepflanzt werden! Die Nachbarin beharrte allerdings auf ihrem Standpunkt, dass es sich bei dem Bambus um eine Hecke handeln würde. 

Beim Landgericht bekam zunächst der Nachbar Recht. Das Oberlandesgericht sah die Sache schon wieder anders und der Bundesgerichtshof  (BGH)? 

Der BGH sprach ein Machtwort: Kein Limit für Hecken!

Die Richter haben in ihrem Urteil vom 28. März 2025 (V ZR 185/23) entschieden: Eine Hecke bleibt eine Hecke – egal, wie hoch sie wächst! Der Knackpunkt? Das Gesamtbild. Solange die Pflanzen eine geschlossene Einheit bilden, bleibt es bei den lockeren Abstandsregeln für Hecken. Damit hat der Nachbar in diesem Fall Pech gehabt!

Allgemeine Regeln zu Grenzabständen

Im deutschen Nachbarrecht bestimmen die Landesgesetze den zulässigen Grenzabstand der Gartenpflanzen. Ein Blick in § 27 des Berliner Nachbarrechtsgesetzes zeigt: Bäume müssen zum Nachbargrundstück, je nach Baumart, einen Mindestabstand von 1,00 bis 3,00 m einhalten. Für Sträucher gilt ein geringerer Abstand von 0,50 m. Bei Hecken ist die Höhe entscheidend. Bis zu 2 m hohe Hecken müssen mindestens 0,50 m von der Grenze entfernt sein, für höhere Hecken gilt ein Abstand von 1,00 m.

In Brandenburg werden die Grenzabstände durch das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) geregelt. Nach § 37 Abs. 1 BbgNRG müssen Bäume, Sträucher und Hecken, die eine Wuchshöhe von 2 m überschreiten, einen Abstand von 2,00 m (Obstbäume) bzw. 4,00 m (sonstige Bäume) oder jeweils ein Drittel der Höhe der Anpflanzung (Sträucher, Hecken, Äste und Zweige) zur Grundstücksgrenze einhalten.

Wird der gesetzlich vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten, so kann der Nachbar grundsätzlich die Beseitigung der Anpflanzung nach § 31 NachbG Bln (Berlin) bzw. § 39 BbgNRG (Brandenburg) verlangen.

Fazit: Immer erst den Abstand checken.

Der Bundesgerichtshof stellt klar: Eine gesetzliche Höhenbegrenzung für Hecken gibt es nicht, aber die Abstandsregeln beachten. Eine Hecke verliert ihre rechtliche Einstufung nicht allein dadurch, dass sie eine bestimmte Höhe überschreitet. Ausschlaggebend sei das äußere Erscheinungsbild: Solange die Pflanzen optisch den Eindruck einer geschlossenen Einheit vermitteln, gelten sie als Hecke – unabhängig von ihrer Höhe. 

Gerne unterstütze ich Sie nicht nur in Berlin und Brandenburg sondern bundesweit  bei der rechtlichen Einordnung und beantworte Ihre Fragen zu den geltenden Vorschriften – kompetent und individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.