Schnell - einheitlich - kostengünstig: Das EU-Mahnverfahren

Um die Beitreibung von Geldforderungen mit grenzüberschreitendem Charakter zu beschleunigen, zu erleichtern und zu vereinfachen, hat die EU die EU-Mahnverordnung und die Verordnung zur Einführung eines Verfahrens für geringfügige Forderungen erlassen. Das Ziel besteht darin, ein einheitliches Verfahren zur gerichtlichen Entscheidung über Forderungsbeitreibungen einzuführen, das unabhängig von nationalen Regelungen schnell, einheitlich und kostengünstig ist und ein Inkasso ermöglicht.