Grundsteuer zu hoch?

Die Grundsteuer in Deutschland wurde umfassend reformiert und trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Ziel der Reform ist es, die bisherige Berechnungsgrundlage, die teils auf veralteten Werten basierte, gerechter und transparenter zu gestalten. Dabei spielen neue Faktoren, wie der aktuelle Bodenrichtwert, die Grundstücksgröße und die Gebäudenutzung eine zentrale Rolle.  

Was zunächst einleuchtend und richtig klingt, wurde aus Sicht vieler Grundsteuerzahler in der Umsetzung zum Teil sehr unbefriedigend umgesetzt. Es gibt mehrere Gerichtsverfahren auf Länder und Bundesebene, die eine juristische Aufarbeitung der teils großen Verwerfungen notwendig machen.


Aktuelle Gerichtsverfahren

Gegen die Neuregelung der Grundsteuer sind derzeit mehrere Verfahren anhängig:

 •    Bundesfinanzhof (BFH): In zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes äußerte der BFH Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bodenrichtwerte, die im neuen Grundsteuerrecht nach dem Bundesmodell maßgeblich sind. Diese Verfahren wurden an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.  

•    Finanzgerichte: Es sind zahlreiche Klagen gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell anhängig. Beispielsweise wies das Finanzgericht Köln am 19. September 2024 eine Klage ab und bestätigte die Verfassungskonformität des Bundesmodells. 


Möglichkeiten für Grundbesitzer

Grundbesitzer haben derzeit folgende Handlungsoptionen:   

 •    Einspruch einlegen: Gegen erhaltene Grundsteuerwertbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn Zweifel an der Richtigkeit der festgesetzten Werte bestehen. 

•    Aussetzung der Vollziehung beantragen: Bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids kann die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Hierfür müssen jedoch schlüssige Gründe vorgebracht werden, beispielsweise wenn der festgesetzte Grundsteuerwert den Verkehrswert des Grundstücks um mindestens 40 % übersteigt.  Aussetzung der Vollziehung ist allerdings nur möglich, wenn rechtzeitig und formal richtig Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid eingelegt wurde.

•    Musterklagen unterstützen: Verschiedene Verbände, wie der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund, unterstützen Musterklagen gegen die neue Grundsteuer. Grundbesitzer können sich diesen anschließen, um ihre Interessen zu vertreten.  

•    Doch auch wenn ein Einspruch nicht möglich ist, können Sie nach derzeitiger Rechtslage noch einen Änderungsantrag (der Fachbegriff lautet Wertfortschreibung) für die Zukunft stellen.

•    Es gibt bereits erste Billigkeitsmaßnahmen der Landesfinanzverwaltungen, die eventuell auch eine rückwirkende Wertberichtigung zulassen.

Es ist wichtig zu beachten, dass trotz laufender Verfahren und eingelegter Einsprüche die Grundsteuer zunächst weiterhin gezahlt werden muss, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung vorliegt.  
Grundbesitzer sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zu kennen.