Verurteilung wegen Gullydeckelwürfen auf die Bundesautobahn 7 rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 25.09.2024 - 4 StR 163/24- das Urteil des Landgericht Hildesheim vom 27.11.2023 - 14 KLs 26 Js 34096/22 in dem der zur Tatzeit zwanzig Jahre alten Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung jeweils in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie wegen versuchten Mordes in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde, bestätigt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts luden der Angeklagte und seine – nicht revidierenden – Mitangeklagten in der Nacht auf den 20. August 2022 in einem Industriegebiet vier Gullydeckel mit einem Gewicht von je ca. 24 kg in den Pkw des Angeklagten und fuhren zu einer Brücke über die Fahrbahn der Bundesautobahn 7. Dort warfen zwei der Angeklagten gemäß dem gemeinsamen Tatplan aller Angeklagten zwei der Gullydeckel kurz nacheinander über das Brückengeländer auf die Fahrbahn. Der erste Deckel traf einen mit zwei Personen besetzten Pkw, durchschlug dessen Windschutzscheibe und verletzte beide Insassen schwer. Der zweite Deckel traf auf der entgegengesetzten Richtungsfahrbahn auf und zerbrach dabei. Die Teile wurden von drei Fahrzeugen überfahren, welche hierdurch beschädigt wurden. Alle Angeklagten hielten die Tötung der Fahrzeuginsassen für möglich und nahmen sie billigend in Kauf.
Quelle: Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 191/2024 vom 04.10.2024