Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser hat der jüngste Hackerangriff auf die ThomasLloyd-Group weitreichende Konsequenzen für zehntausende Investoren, die nunmehr ihre Rechte und Möglichkeiten prüfen sollten. 

Insgesamt 2,4 Terabyte sensibelster Daten sollen nach Informationen des Handelsblatts durch die Hackergruppe Cactus auf den Festplatten der ThomasLloyd entwendet und im Darknet veröffentlicht worden sein, darunter persönliche Daten wie Adressen, Geburtsdaten, Bankverbindungen und Anlageinformationen. Diese Datenlecks stellen nicht nur ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, sondern führen auch zu der Frage: „Welche Daten von mir sind betroffen?“

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte setzt sich dafür ein, dass betroffene Anleger nicht im Unklaren bleiben. Wir helfen Ihnen dabei, herauszufinden, welche Daten von Ihnen im Darknet gelandet sind und sorgen dafür, dass der Vorgang von den zuständigen Behörden umfassend überprüft wird. Zudem unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatz.

Erfahren Sie, welche Daten betroffen sind

Aktuell steht für viele betroffene AnlegerInnen die Frage im Mittelpunkt, welche ihrer Daten konkret im Darknet veröffentlicht wurden. Die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen ist hierbei der erste wichtige Schritt, um selbst Klarheit zu erhalten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen und Transparenz über den Vorfall zu bekommen. Durch eine vollständige Auskunft seitens ThomasLloyd können Sie genau erfahren, welche Daten durch den Hackerangriff offengelegt wurden.

Eine eigene Recherche im Darknet empfiehlt sich hierbei hingegen nicht, da die bisher bekannten Daten dort nicht sortiert abgelegt worden sind, was zu einem sehr hohen Suchaufwand für den einzelnen Betroffenen führen dürfte, insbesondere dann, wenn man sich mit den Zugängen und Gepflogenheiten im Darknet nicht auskennt. Darüber hinaus bestehen hier auch gewisse Risiken sich selbst strafbar zu machen.

Parallel zu einem Auskunftsanspruch sollten betroffene Personen überlegen, über welche konkrete Informationen die ThomasLloyd-Gruppe im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und durch den Abschluss des Vertrags verfügt. Dies kann helfen, um eine Sensibilisierung dafür zu schaffen, in welchen Bereichen man besonders auf ungewöhnliche Vorgänge achten sollte.