Der BGH entschied zur Haftung von Gesellschaften für Handlungen ihrer verantwortlichen Personen in einem Schneeballsystem. Bemerkenswert insoweit ist, dass die Verantwortlichen nicht in direkten Kontakt mit den Anlegern gekommen sein müssen.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Haftung einer Gesellschaft für ihre Organe in Schneeballsystemen
2025/04/11

Tillman Dönnebrink

Dönnebrink Partner mbB Rechtsanwälte
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