Unfälle mit Fahrzeugen, deren Fahrer nicht im Eigentum des Fahrzeugs stehen (z. B. Leih-E-Scooter, Lieferfahrzeuge, Mietwagen)
Gibt es Risiken?
Unsere Erfahrungen in der Schadenregulierung zeigen, dass Haftpflichtschäden durch Fahrer, die nicht Eigentümer des Fahrzeugs sind, erhebliche Risiken bergen, die den gesamten Prozess der Schadenregulierung stark beeinträchtigen können.
Woran liegt das?
Dies liegt hauptsächlich daran, dass Fahrer gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung oft nicht eingestehen, den Unfall verursacht zu haben. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Häufig fehlt dem Fahrer das Verantwortungsgefühl für eine Haftpflichtversicherung, die nicht auf ihn persönlich abgeschlossen wurde, sodass er eher dazu neigt, sich zur Schuldfrage nicht zu äußern. Auch können Unternehmensstrukturen dazu führen, dass eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts oder die Benennung des tatsächlichen Fahrers das Unternehmen überfordert.
Was ist die Folge?
Die Folge ist, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung ohne das Eingeständnis des Unfallverursachers die Regulierung ablehnt, bis ein eindeutiger Nachweis erbracht wird. In der Regel handelt es sich dabei um die Akte der Polizei oder Staatsanwaltschaft, auf die jedoch meist lange gewartet werden muss. Sollte die Polizei den Unfall nicht aufgenommen haben, erhöht sich das Risiko, die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, erheblich.
Bitte beachten!
Daher raten wir dringend, bei einem Unfall die Polizei einzuschalten, den Personalausweis des Unfallverursachers zu kopieren und eine schriftliche Erklärung zur Übernahme der Verantwortung für den Unfall einzuholen.
Kontakt
Die G|P|S - Rechtsanwälte sind u.a. spezialisiert auf das Verkehrsrecht und Arbeitsrecht.
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