Handelsvertreter sind beauftragt, Geschäfte im Namen anderer Unternehmen zu vermitteln und müssen gemäß dem Handelsvertretergesetz (HVertrG) kontinuierlich nach neuen Geschäftsmöglichkeiten suchen. Gewöhnlich schließt der Handelsvertreter solche Geschäfte nicht direkt im Namen des Unternehmens ab, sondern vermittelt sie lediglich.

Handelsvertretervertrag

In der Regel wird zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmen, für das er arbeitet (dem sogenannten Prinzipal), ein Vertrag abgeschlossen, der den rechtlichen Rahmen des Handelsvertretergesetzes einhalten muss. In Österreich werden die Rechte und Pflichten eines Handelsvertreters hauptsächlich durch das Handelsvertretergesetz geregelt.

Es ist wichtig, zwischen den gesetzlichen und vertraglichen Rechten und Pflichten zu unterscheiden und sicherzustellen, dass der Handelsvertretervertrag die zwingenden Normen des Handelsvertretergesetzes berücksichtigt.