Ob bei einer Verkehrskontrolle, einer Hausdurchsuchung oder im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens – immer wieder kommt es vor, dass die Polizei Handys sicherstellt oder beschlagnahmt. Doch was bedeutet das für Sie? Müssen Sie Ihr Gerät entsperren oder Ihre PIN preisgeben? Die klare Antwort lautet: Nein!

Ihr Schweigerecht schützt Ihre PIN!

Laut dem „nemo-tenetur“-Prinzip müssen Sie nicht aktiv an Ihrer eigenen Überführung mitwirken. Das bedeutet, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre PIN oder Ihr Passwort herauszugeben – auch nicht auf Nachfrage.

Was darf die Polizei?

✅ Handy sicherstellen oder beschlagnahmen – mit richterlicher Anordnung oder in bestimmten Ausnahmefällen auch ohne Beschluss.
✅ Daten auswerten, falls das Gerät bereits entsperrt ist oder eine forensische Entschlüsselung möglich ist.
✅ Mit richterlichem Beschluss auf Cloud-Daten zugreifen, unabhängig vom Handy selbst.

Was darf die Polizei nicht?

❌ Sie zwingen, Ihre PIN oder Ihr Passwort herauszugeben.
❌ Gewalt oder Druck ausüben, um das Gerät zu entsperren.
❌ Daten ohne richterlichen Beschluss durchsuchen – dies kann rechtswidrig sein.

Achtung: Face-ID und Fingerabdruck können problematisch sein!

Während Ihr PIN und Ihr Passwort durch Ihr Schweigerecht geschützt sind, gibt es bei der biometrischen Entsperrung (Face-ID oder Fingerabdruck) rechtliche Unsicherheiten.

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Bremen entschied, dass die Polizei den Finger eines Beschuldigten zwangsweise auf den Fingerabdrucksensor eines Handys legen darf, um das Gerät zu entsperren. Diese Entscheidung beruft sich auf § 81b Abs. 1 StPO, der die Abnahme von Fingerabdrücken erlaubt. Damit bestätigt erstmals ein Obergericht diese Praxis (Beschl. v. 08.01.2025, Az. 1 ORs 26/24).

Welche Konsequenzen hat eine PIN-Verweigerung?

Das Verweigern der PIN-Herausgabe ist kein Straftatbestand und kann nicht gegen Sie verwendet werden. Allerdings kann es sein, dass sich das Verfahren verlängert, wenn die Polizei Ihr Gerät forensisch auslesen muss. Doch dieser Aufwand liegt nicht in Ihrer Verantwortung – und oft sind solche Versuche erfolglos.

So schützen Sie sich im Ernstfall:

🔹 Keine PIN oder Passwörter preisgeben – auch nicht auf „freundliche Nachfrage“.
🔹 Keine voreiligen Aussagen machen – selbst harmlose Antworten können gegen Sie verwendet werden.
🔹 Anwalt kontaktieren – lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie irgendetwas unterschreiben oder herausgeben.
🔹 Sicherheit erhöhen – Nutzen Sie starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung und automatische Gerätesperren.

Fazit:

Wenn die Polizei Ihr Handy beschlagnahmt, bleiben Sie ruhig! Sie müssen weder Ihr Gerät entsperren noch Ihre PIN herausgeben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – Ihr Recht auf Schweigen schützt Sie! Kontaktieren Sie uns für rechtliche Unterstützung – wir stehen Ihnen zur Seite!